Hallo,

ich hätte einige Fragen zum Jahresabschluss einer GbR welche die Kleingewerberegelung in Anspruch genommen hat.

Folgende Situation:

Ein Freund und ich haben im Februar letzten Jahres eine GbR gegründet und dabei die Kleingewerberegelung geltend gemacht. Bisher haben wir sämtliche Geschäftsvorfälle in einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung festgehalten. Leider ist es nun so dass wir zwar einiges an Ausgaben, jedoch keinen einzigen Euro Umsatz generieren konnten. "Hauptberuflich" sind wir beide Studenten ohne Einkommen bis auf jeweils 400 Euro durch einen Minijob.

Nun meine Fragen:

  1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich für die GbR außer der formlosen Einnahmenüberschussrechnung keine weiteren Formulare mehr ausfüllen muss, sofern man weniger als 17500 Euro Umsatz hat und im nächsten Jahr auch nicht mehr erwirtschaftet werden wird? Ich habe diesbzgl. scho gelesen, dass man trotz Umsatzsteuerbefreiung nun auf einmal eine Umsatzsteuererklärung machen müsste, ist das richtig?

  2. Müssen wir auch bei negativem Betriebsergebnis jeweils eine Einkommenssteuererkläung abgeben?

  3. Wenn ja, ist auf der Einkommenssteuererklärung irgendwo auch ein Feld wo man Einkünfte aus 400 Euro Jabs angeben muss?

Vielen Dank!