Soll der Sozialstaat bald schlanker sein?

Was kassiert ein Sozialhilfeempfänger neulich?

  1. 563 € Bürgergeld Regelsatz
  2. Warmmiete wird übernommen
  3. In besonderen Fällen oder Ausnahmen wird mich Wohngeld überwiesen
  4. Heizkostenzuschuss in Höhe von 500 €
  5. In bestimmte Fälle Führerschein, Förderung für einen Job
  6. In einige Fälle Recht auf Mehrbedarf des Bürgergeldes bis 35 %
  7. Übernahme von Umzugskosten. Also auch Internet und Telefon
  8. Es wurde bewiesen, dass viele schwarz arbeiten
  9. Sie dürfen nebenher noch minijobben und 170 € steuerfrei kassieren.

Das ist alles nur eine grobe Darstellung. Wir haben sehr großzügige SGBs. Aber wenn einer grade mal 4500 € brutto Mittelschichtverdienst hat und Steuerklasse 1 ist. Ledig, über 23 Jahre alt und meine Kinder, darf er der Pöbel und Depp von Dienst sein, mit Spitzensteuersatz und Sozialabgaben höher als die Lohnsteuer sein.

Ich habe es satt mit dieser Umverteilung! Nicht die Unterschicht ist wichtig, sondern auch die Mittelschicht!

Aber das ist egal. Ich wähle wieder FDP 2025 und hoffe sie können sich mehr durchsetzen, dass faule Säcke arbeiten gehen und von meiner Leistung mehr habe.

Wer krank ist oder fürs Leben behindert, muss geholfen werden. Aber wer ein Sozialschmarotzer ist und gerne von Sozialstaat profitiert, muss 0 € Leistungen bekommen und schnell ein Job annehmen.

Quellen:

  • https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-erhoehung-100.html
  • https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/nebenkosten/#:~:text=f%C3%BCr%20Reinigungskraft%20(Treppenhaus)-,Was%20z%C3%A4hlt%20zur%20Warmmiete%3F,der%20Angemessenheit%20nicht%20%C3%BCberschritten%20wird.
  • https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen
  • https://www.merkur.de/wirtschaft/heizkosten-zuschuss-geld-staat-buergergeld-hartz-iv-4-energiekrise-500-euro-news-aktuell-zr-92086321.html#:~:text=Noch%20immer%20%C3%A4chzen%20die%20B%C3%BCrgerinnen,zur%20Bezahlung%20der%20Heizkosten%20erhalten.
  • https://www.123fahrschule.de/fuehrerschein-jobcenter#:~:text=Unter%20welchen%20Voraussetzungen%20das%20Jobcenter,den%20F%C3%BChrerschein%20f%C3%BCr%20dich%20bezahlt.
  • https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/gesundheit/mehrbedarf-behinderte/#:~:text=B%C3%BCrgergeld%2DEmpf%C3%A4nger%2C%20mit%20einer%20Behinderung,35%20%25%20des%20B%C3%BCrgergeld%2DRegelsatzes.
  • https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-jobcenter-muss-telefon-und-internetanschluss-zahlen/#:~:text=Die%20Kosten%20f%C3%BCr%20Internet%2D%20und,einen%20Postnachsendeauftrag%20zu%20den%20Umzugskosten.
Nein 83%
Ja 17%
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2 Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern & Selbstständig?

Hallo,

ich durchsuche seit Tagen das Internet nach einer Antwort, aber leider steht im Internet immer nur die Sozialabgaben zahlen muss, wenn man über 450 € verdient.

Einmal zu mir, meine Selbständigkeit läuft momentan nicht so gut (bin gerade in der Anfangsphase) aber trotzdem muss ich monatlich natürlich Rechnung gezahlt werden, wie Krankenkasse. Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet, gesetzlich krankenversichert bin ich sowieso, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung Rente, zahle ich ebenfalls.

Jetzt zu meiner Frage, wenn ich zwei Minijobs ausübe, bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, was sollte ich beachten?

Also bei 900 € Brutto im Monat bleiben dann knapp 600 €, nach Sozialabgaben übrig, ist das richtig?

Der erste Minijob wird mit Steuerklasse 1 berechnet, der zweite mit Steuerklasse 6?

Zahle ich selbständig dann weiterhin die Krankenkasse/Pflegeversicherung etc. oder muss das dann der Arbeitgeber vom zweiten Minijob machen?

Beziehungsweise wer meldet die Steuern überhaupt an, der Arbeitgeber oder ich? 

Ich möchte gerne die Minijobs machen, weil beide flexibel Arbeitszeiten anbieten, genau das, was ich suche und mit den 600 € wäre es leichter alles in der Anfangsphase erstmal zu zahlen.

Bitte schickt mir keine links oder schreibt das ist ja dann ein Midijob, das weiß ich selber danke.

Arbeit, Beruf, Geld, Minijob, sozialabgaben, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Hallo ich bin Student und mache jetzt eine Vollzeitarbeit was fällt alles weg?

Prinzipiell habe ich verstanden , dass es möglich ist , dass man exmatrikuliert wird wenn man nicht 20 Stunden sondern mehr Stunden 40 Stunden arbeitet. Damit verliere ich viele Vorteile, welche ich als Student habe. Mir ist auch bewusst , dass ich volle Lohnsteuer (ohne Studententarif zahle) und Sozialversicherung, heißt nicht KVdS und volle Beitragspflicht in Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen werde. Auch fallen sämtliche Studentenrabatte weg was für mich okay wäre. Ich habe nicht vor der Uni zu sagen , dass ich einen Vollzeitjob mache. Wenn ich rausfliegen sollte fliege ich raus. Aber ich habe Mitte Febuar auch fast 300 Euro für den Semesterbeitrag gezahlt und indem ist auch ein 200 Euro Semesterticket enthalten . Ich sollte ja dann für dieses Sommersemester noch mit Zug und Bahn fahren können auch wenn ich exmatrikuliert werden sollte , da ich dafür bezahlt habe. Wenn der ganze andere Rest wegfällt wäre mir das egal. Und falls ich vorhätte mich wieder zu immatrikulieren und dann zeitgleich Teilzeit arbeite neben dem Studium , dann habe ich natürlich wieder all die Vorteile eines Studenten , die mit der Exmatrikulation verfallen sind stimmts? Aber gibt es da noch etwas was ich vergessen haben könnte?

Ansosten freue ich mich schon auf eure Antworten und bedanke mich für eure investierte Zeit

Liebe Grüße

euer Nils

Steuern, Studium, Geld, Recht, sozialabgaben, Vollzeitjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

Hi! Ich suche und suche, aber für meinen Fall fand ich leider bisher noch keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, die Communit hier kann helfen. Es geht um Folgendes:

Ich bin 24, bin nicht mehr familienversichert und bekomme auch kein Kindergeld mehr (Da ich den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor angetreten habe) und studiere derzeit im Master.

Ich habe eine Teilzeitstelle mit 16h in der Woche und verdiene dabei mehr als 450€. Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Da mein derzeitiger Arbeitgeber keine Minijobber mehr einstellt bzw. mich von Teilzeit nicht auf Minijob - von 16h auf 10h - umstellen kann, würde ich nun mit 26h pro Woche weiterstudieren, was aus mir durch Überschreiten der 20h Grenze keinen ordentlichen Studenten mehr macht. Es ist aber absehbar, dass eine Minijob Stelle im Unternehmen frei wird, sagen wir mal in 3 Monaten und ich die Minijobstelle dann doch bekommen kann. Meine Frage: Wenn ich 3 Monate ein "unordentlicher" Student war mit allen Abzügen in alle Zweige der Sozialversicherung + Steuer:

Gelte ich dann einfach so mit dem Status-und Stundenwechsel von 16h auf 10h wieder als ORDENTLICHER Student, da die 20h Grenze nicht länger überschritten wird? Oder gibt es dann kein Zurück mehr für mich?

Viele Grüße!

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Arbeitsrecht - Selbstständigkeit - Betriebsprüfung - Nachzahlung des Arbeitgebers

Hallo liebes Gutefrage-Forum, dieser nachfolgend von mir geschilderte Vorgang ist echt passiert. Ich brauche euren Rat!

Sachlage:

  • Ein Arbeitnehmer arbeitet Selbstständig in einer Produktionsfirma
  • Er ist sehr fleißig, sehr effizient und sehr produktiv
  • Der Betrieb, der ihn beschäftigt wird einer Betriebsprüfung unterworfen
  • Es wird ermittelt, dass nach Deutschem Arbeitsrecht hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
  • Der Geschäftsführende Gesellschafter muss nachzahlen (Sozialabgaben – Rückwirkend)
  • Wichtig: Der Arbeitnehmer hat kein Wissen über das hiesige Arbeitsrecht und bekommt ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Er sagt seinem Arbeitgeber, dass er die Nachzahlung rückwirkend tragen möchte, damit die Firma nicht finanziell geschädigt wird
  • Der Arbeitgeber zieht aber gegen den Staat vor Gericht und verliert auf zwei Instanzen

    Nun kommt der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu, der jetzt als Festangestellte dort weiter beschäftigt wird und möchte eine sehr hohe Summe ausgezahlt bekommen (Über 46 TEUR! - Der Arbeitnehmer verdient Brutto 3,5 TEUR!)

Zusatz:

  • Der Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) wurde verhört
  • Es hat sich bestätigt, dass er keine Ahnung davon hatte, dass er Scheinselbstständig war
  • Es hat sich bestätigt, dass der Arbeitgeber davon wusste und es wurde auf zwei Instanzen gerichtlich bestätigt, dass der Arbeitgeber die Nachzahlung tätigen muss

Fragen:

  • Kann der Arbeitgeber auf Basis des "Versprechens" vom Arbeitnehmer die Nachzahlung verlangen?
  • Was sollte dabei weiter beachtet werden?

Ich bin allen Antworten sehr dankbar und ergänze gerne die Sachlage! Ich habe nur das Wichtigste genannt und kenne auch aus meinem Studium einiges. Es ist für mich einwandfrei erkennbar, dass der Arbeitgeber einen unwissenden Produktionsmitarbeiter, der sehr fleißig ist und positiv denkt, betrügen möchte!

Mit allerbesten Grüßen!

Takka!

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Monatliches Gehalt und Abgaben ermitteln als Freiberufler...

Hallo zusammen...

ich habe da noch eine Frage wegen dem Thema Freiberuflichkeit!

Ich möchte mein erforderliches Monatsbrutto ermitteln, mit dem ich rechnen muss, damit ich über die Runden komme und um gleichzeitig abzuwägen, ob es sich für mich lohnen könnte als Freiberufler tätig zu werden.

Ich habe mir folgende Rechnung aufgestellt...

Mtl. Bruttoeinnahmen: EUR 5.000 abzgl. EUR 1.151 LSt. (IV) abzgl. EUR 63 SolZ. abzgl. EUR 103 KiSt ergibt mtl. EUR 3.683 nach Steuern

Jetzt muss ich aber noch an die Sozialabgaben denken: EUR 3.683 abzgl. EUR 775 (Krankenversicherung 15,5%) abzgl. EUR 110 (Pflegeversicherung 2,2%), abzgl. EUR 980 (Rentenversicherung gesetzlich 19,6%) abzgl. EUR 150 (Arbeitslosenversicherung 3%) ergibt mtl. EUR 1.668.

Vorsichtshalber denke ich auch mal an die Unfallversicherung (freiwillig bei der BG), die ca. EUR 300 jährlich beträgt und eine Berufshaftpflicht i.H. von EUR 250 jährlich, also zusätzlich im Monat ca. EUR 46, sodass ich unterm Strich noch EUR 1.622 netto in der Tasche hätte!

Ist meine Rechnung so richtig oder muss man anders rechnen???

Ich gehe davon aus, dass man als Selbstständiger (Freiberufler) natürlich alle Kosten selber tragen muss, so auch die vollen Beiträge zur KV oder Rente usw.

Wenn jemand gute Tipps hat, die in der Anfangszeit helfen, wäre ich sehr dankbar!

Kann man sich eigentlich von der Rentenversicherung (gesetzlich) befreien lassen und anstatt dessen lieber eine private Rentenversicherung abschließen, von der man u.U. mehr hat???

Und... der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist doch freiwillig, genauso wie der zur Unfallversicherung bei der zuständigen BG, oder???

Vielen Dank im Voraus

MfG

Steuern, Dozent, Freiberufler, sozialabgaben

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