Wer zahlt bei Lohnsplitting die Nachzahlung, welche durch eine SV Prüfung gefordert werden (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer )?
Hier erneut meine Frage, welche ich in meinem letzten Beitrag nicht richtig formuliert habe:
Folgendes Szenario: Der AG meldet einen Familienangehörigen des AN und überweist 2008 Beträge (mehrere Monate 400Euro) an diese Person. Im Rahmen einer SV-Prüfung wird dies nun bemängelt. Wen trifft hier die Pflicht zur nachträglichen Versteuerung? Der AG hat dem AN im Jahr 2008 diese "Bezahlform" vorgeschlagen.
Viele Grüße
Arbeitgeber,
Arbeitnehmer,
Rentenversicherung,
sozialabgaben,
Unfallversicherung