Macht meine Riester-Rente und meine Private-Rente sinn?

Moin, ich bin maximal überfordert und bräuchte eure hilfe.

Meine Verträge:

Alte Leipziger FiskAL Invest RV50 (Seit 2016)

R+V PrivatRente IndexInvest (Seit 2017)

2 Riester Bausparverträge (1x seit 2017, 1x seit 2022)

Bei der Alten Leipziger und R+V bezahle ich 100 monatlich ein.

Jährlich werden 300 bis 400 Euro verwaltungs/Abschluss und Vertriebskosten abgezogen. Obwohl ich bei der R+V meine beiträge nicht verändert habe, sind die Kosten unterschiedlich. Bei der Alten Leipziger habe ich hin und wieder meine Beiträge geändert, die kosten sind dort auch unterschiedlich.

Bei der Alten Leipziger Riester Rente sind die Kosten höher als die Zulagen+ die erwirtschafteten Erträge.

Ich bin nicht gerade die hellste Kerze, aber bei den Kosten kann ich mein Geld besser von der Inflation aufressen lassen oder nicht ?

Sollte ich die Riester Rente jetzt auszahlen ? Theoretisch müsste ich die Steuerersparnisse und die Staatlichen Zulagen zurück zahlen oder nicht ?

Allerdings habe ich ja jetzt schon wesentlich weniger Kapital als ich wirklich eingezahlt habe.

Was mache ich mit der R+V PrivatRente ? Dort sieht es in etwa auch so aus.

Mein Kapital ist dort auch geringer als das was ich wirklich eingezhalt habe.

Dort habe ich aber keine Staatlichen Zulagen bekommen. Lieber auszahlen lassen?

Ich müsste dort ja scheinbar keine Steuern zahlen da ich damit keinen profit mit gemacht habe.

Bitte helft mir, Danke.

Finanzen, Rente, Riester, Rentenversicherung, Riester-Rente, Riesterrente, RV, Wirtschaft und Finanzen
Uniprofirente kündigen - Steuer?

Hallo, ich wäre sehr dnakbar wenn sich hier jemand etwas auskennt und etwas dazu sagen könnte.

Wenn man die Uniprofirente (Riesterrente von Union Investment) kündigt muss man ja bisherige Zualgen Steuervergünstigungen zurück zahlen.

Laut Zettel soll ich bis jetzt 7400 Euro angespart haben, für die Ausschüttung ab 2054 :D bei monatlich 33 Euro Einzahlung. Das wären faktisch dann knapp 3700 Euro in der Realität bisher eingezahlt. Also 33 Euro Einzahlung mal die Monate seitdem ich einzahle.

Da ich gar nichts davon groß wusste und von der Volksbank abgeschlossen wurde, habe ich das auch immer nur bezahlt. Habe ich da irgendwelche Steuervorteile bkeommen? Nur wenn man es in der Steuererklärung angegeben hat oder? Das habe ich leider nie gemacht.

Meine Frage nun, wenn ich die nie angegeben habe, muss ich dann überhaupt irgendwas zurück bezahlen? oder wurde da anderweitig bei der Rente bzw. Pension irgendetwas vergünstigt weil ich diese Uniprofirente habe?

Mit anderen Worten werde ich viele Steuern zurück zahlen müssen nur weil ich das kündige? Und weiß jemand vielleicht, wie viel ich da noch wiederbekomme von dem Geld was ich eingezahlt habe.

Warum ich das kündigen möchte bleibt mir überlassen, danke :)

Ich möchte anmerken das ganze Renten-Steuer "Gedöns" ist "fast" ein Buch mit sieben Siegeln für mich.

Ich wäre um jeden Rat dankbar.

Grüßle

Steuern, Geld, Rente, Recht, Riester, Steuererklärung, Vorsorge, Pension, union-investment, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr (2015) meinen Riester-Vertrag bei der DWS gekündigt und mach nun meine Steuererklärung. Hier ist mir nun etwas aufgefallen, was so nicht stimmen kann:

Ich habe in Summe über 4 Jahre und 8 Monate 9128 Euro eingezahlt. Zusätzlich wurden noch Zulagen in Höhe von 616 Euro eingezahlt, also in Summe 9744 Euro. Zum Zeitpunkt der Auflösung war der Vertrag 9899,03 Eur Wert. Ich habe also 155,03 Euro Gewinn gemacht. Mir wurden dann zum Auflösungszeitpunkt die Zulagen und die gewährten Steuervorteile in Höhe von 3563,81 Euro abgezogen..okay, die habe ich ja auch zuvor erhalten und die stehen mir nun nicht mehr zu. Ausgezahlt wurden mir also 6335,22 Euro. Soweit alles korrekt und nachvollziehbar.

Nun hätte ich damit gerechnet, dass ich die 155,03 Euro Gewinn noch versteuern müsste. Ich habe ja effektiv (nach Verrechnung der Zulagen und zurückzuzahlenden Steuererstattungen) 6180,19 eingezahlt und 6335,22 Euro ausgezahlt bekommen.

Jetzt habe ich von DWS die Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG) erhalten. Hier werden mir in Position 7 -416,37 Euro und in Position 8d 8129,24 Euro ausgewiesen. In Summe also 7712,87 Euro. Diese muss ich in Steuererklärung in die Anlage R eintragen und somit versteuern. Das heißt, ich muss hiervon nochmal Rund 3000 Euro Steuern nachzahlen. Hier kann doch etwas nicht stimmen. Normalerweise entspricht die Summe aus Position 7 und 8d dem Gewinn, der mit dem Riester erzielt wurde...also 155,03 Euro.

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und/oder kann mir jemand erklären, woher diese extreme Steuernachzahlung kommen kann? Oder hat DWS hier etwas falsch ausgefüllt in der Bescheinigung?

Rente, Riester, Steuererklärung
Riester Rente Verwaltungskosten / Abschlusskosten bei Beitragsfreistellung (Generali)?

Moin.

ich hatte zu Beginn meines Berufslebens, blauäugig eine Riester-Rente abgeschlossen. Der Abschluss erfolgte am 12.10.2007.

Da ich mit dem Resultat jedoch in Summe nicht mehr zufrieden bin, möchte ich eine Beitragsfreistellung beantragen.

Meine Fragen hierzu:

Bei der jährlichen Bescheinigung über alle geleisteten Beiträge und den Stand des Altervorsorgevermögens, sind mitunter auch die Kostenpunkte (5) Anteilige Abschlusskosten sowie (6)Verwaltungskosten für die Vertragsführung aufgeführt.

Bei den Erläuterungen zu den einzelnen Punkten steht folgendes: "(5) Die Abschlusskosten für die Grundversicherung sowie für eventuell bestehende Erhöhungsversicherungen entfallen jeweils nach spätestens 5 Jahren ihrer Laufzeit."

Warum muss ich immer noch ~ 104€ für Punkt (5) pro Jahr zahlen, wenn mein Vertragsabschluss in 2007 lag?

Viel wichtiger wäre mir aber noch folgende Frage. Wenn ich mich beitragsfrei stellen lasse, wie geht es dann mit den Punkten (5) und (6) weiter? In summe stellen diese aktuell einen Betrag von 171,99€ pro Jahr dar. Wenn ich nun keine Beiträge mehr zahle, wie werden diese Kosten dann gedeckt? Ich möchte die Beitragsfreistellung dauerhaft einrichten, da eine Kündigung ja wahrscheinlich dazu führt dass ich am Ende noch drauf zahlen muss.

Bedeutet dies dann, dass die Verwaltungskosten nach und nach mein erspartes Kapital auffressen? Und wenn ja, was geschieht dann wenn kein Kapital mehr vorhanden ist? Muss ich dann kündigen und dann doch noch die ganzen Zulagen zurückzahlen?

Bei der Generali Kundenbetreuung lautete die Antwort auf diese Frage: "Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, tut mir leid." :-(

Vielleicht weis hier ja jemand Rat und kann mir beratend zu Seite stehen. Ich würde gerne wenigstens halbwegs gut aus der Sache raus kommen. Ich würde mich sehr darüber freuen wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank und viele Grüße

Versicherung, Riester, General, Rentenversicherung
Wohn-Riester gefördertes Kapital zur Auszahlung von Geschwistern bei Haus-Schenkung?!

Hallo,

Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob sich ein Bausparvertrag (BSV) für mich lohnt. Ich soll in ein paar Jahren ein Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Das Haus gehört meinen Eltern, wird aber nicht von ihnen bewohnt (insbesondere soll es später keine Wohnrechtsvereinbarungen o.ä. geben). Auf dem Haus ist aktuell keine Hypothek.

Meinen Bruder muss ich dann aber entsprechend ausbezahlen (Vorgabe meiner Eltern), weil es ja sozusagen ein vorgezogenes Erbe ist. Und hier wird es interessant. So ein BSV lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn ich die staatliche Riesterförderung ("Wohn-Riester") in Anspruch nehmen kann. Sonst kann ich angesichts der aktuellen Zinslage lieber eine andere Sparform wählen und später einen Kredit zu höheren Zinsen als beim BSV aufnehmen - macht unterm Strich ein gleiches bis besseres Ergebnis. Diese Förderung ist aber Zweckgebunden für den Erwerb oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Haus soll jedoch nicht gekauft werden (sondern geschenkt/überschrieben) und es ist auch aktuell nicht verschuldet. Meine Frage ist jetzt, ob die Kosten für die Auszahlung meines Bruders als Entschuldung im Sinne der Riester-Förderung zählen. Kann ich mit Guthaben+Darlehen aus einem gefördertem Bausparvertrag meinen Bruder bei Überschreibung des Hauses auszahlen? Falls das so nicht geht, lässt sich das ggfs. konstruieren, wenn ich für die Auszahlung eine Hypothek aufnehme auf dem Haus und die mit dem BSV ablöse? (Ob sich das dann überhaupt noch rechnet habe ich mir noch nicht überlegt!).

Ich möchte gar nicht viel über Sinn/Unsinn von BSVs diskutieren, ich weiß sehr wohl was für ein mieses Geschäft man damit in der Regel macht. Mich interessiert nur, ob es sich bei meinem Fall um eine schädliche Verwendung der Riester-Förderung handelt oder nicht.

Viele Grüße, Jan

Riester, Bausparvertrag, Wohn Riester

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