Hallo,

Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob sich ein Bausparvertrag (BSV) für mich lohnt. Ich soll in ein paar Jahren ein Haus meiner Eltern überschrieben bekommen. Das Haus gehört meinen Eltern, wird aber nicht von ihnen bewohnt (insbesondere soll es später keine Wohnrechtsvereinbarungen o.ä. geben). Auf dem Haus ist aktuell keine Hypothek.

Meinen Bruder muss ich dann aber entsprechend ausbezahlen (Vorgabe meiner Eltern), weil es ja sozusagen ein vorgezogenes Erbe ist. Und hier wird es interessant. So ein BSV lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn ich die staatliche Riesterförderung ("Wohn-Riester") in Anspruch nehmen kann. Sonst kann ich angesichts der aktuellen Zinslage lieber eine andere Sparform wählen und später einen Kredit zu höheren Zinsen als beim BSV aufnehmen - macht unterm Strich ein gleiches bis besseres Ergebnis. Diese Förderung ist aber Zweckgebunden für den Erwerb oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Haus soll jedoch nicht gekauft werden (sondern geschenkt/überschrieben) und es ist auch aktuell nicht verschuldet. Meine Frage ist jetzt, ob die Kosten für die Auszahlung meines Bruders als Entschuldung im Sinne der Riester-Förderung zählen. Kann ich mit Guthaben+Darlehen aus einem gefördertem Bausparvertrag meinen Bruder bei Überschreibung des Hauses auszahlen? Falls das so nicht geht, lässt sich das ggfs. konstruieren, wenn ich für die Auszahlung eine Hypothek aufnehme auf dem Haus und die mit dem BSV ablöse? (Ob sich das dann überhaupt noch rechnet habe ich mir noch nicht überlegt!).

Ich möchte gar nicht viel über Sinn/Unsinn von BSVs diskutieren, ich weiß sehr wohl was für ein mieses Geschäft man damit in der Regel macht. Mich interessiert nur, ob es sich bei meinem Fall um eine schädliche Verwendung der Riester-Förderung handelt oder nicht.

Viele Grüße, Jan