Das Problem SOKA-BAU - Wer kennt es noch?

Hallo.. kurz zu meiner Person: ehemaliger Arbeitnehmer, auch in der Soka-Bau "gewesen" ..

Jetzt warte ich schon seit über 6 Wochen auf die Auszahlung meines verfallenen Urlaubsanspruches..

Wo sich mir die Frage aufstellt: MEIN GELD, WARUM MUSS ICH DIE AUSZAHLUNG BEANTRAGEN???

Ganz einfach.. WEIL SOKA-BAU SICH AN DEN LEUTEN BEREICHERT UND SIE AUSBEUTET, SOLLTEN SIE DIE AUSZAHLUNG VERGESSEN!!

Noch besser finde ich das die Soka-Bau ja für GANZ DEUTSCHLAND tätig ist.. der Verein hat einen Kundenservice am Telefon, der Montags 7:30-20:00 Uhr und Dienstags bis Freitags von 7:30 - 17:30 geöffnet hat... Mehr muss ich dazu ja wohl nicht schreiben..

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit der Soka-Bau? Was haltet ihr von der ganzen "Organisation" ??? Für mich eindeutig kriminell!!

Da man ja nicht mal eine Möglichkeit hat sich bei den zu Beschweren, bzw. dabei nicht doof angepampt zu werden, dachte ich mir ich teile es mal hier mit und Frage euch auch nach euren Erfahrungen und eurer Meinung dazu...

Nachmal zu den Öffnungszeiten... Maurer oder Leute vom Bau sind ja mit Sicherheit in der Zeit von 7:30 bis 17:30 NICHT beschäftigt.......

Hier nochmal ein kleiner Beitrag, wie sie Soka-Bau mit dem Geld umgeht, UND was sie dabei erwirtschaften... NIX!!! (wenn Link nicht da ist: Google ---> News ---> Soka-bau Pleite.. Der Artikel mit "1200 Jobs gerettet"

http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/1200-jobs-gerettet-bundestag-verhindert-mit-gesetz-die-insolvenz-der-soka-bau-in-wiesbaden_17634937.htm

Eure Meinung ist gefragt, hoffe auf zahlreiche Antworten und auch auf die VORSICHT von anderen VOR DER SOKA-BAU !!!!

Bau, Abzocker, maurer, Resturlaub, Wiesbaden
Urlaubsanspruch und Überstunden bei Kündigung in der Probezeit

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe am 01.11.2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen mit der Tätigkeit, habe 6 Monate Kündigungsfrist (Ende 30.04.2015) und 30 Tage Urlaub im Jahr, noch Resturlaub 3 Tage vom Vorjahr und 14 Überstunden (bei 5h Arbeit am Tag also 2 volle Arbeitstage und 4h Rest). Ich bin zur Zeit wegen Stress, Burn Out (Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben und möchte an diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurück. Nun meine Frage, ich habe 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, steht so im Arbeitsvertrag und möchte auch meinen Anspruch auf Urlaub nehmen und nicht auszahlen lassen. Ich habe 2,5 Tage pro Monat Urlaubsanspruch, was ja bis April oder sogar Mai gilt (da die Kündigungsfrist in den Mai reingeht) gilt, somit wären es für 2015 insgesamt 10 Tage bzw. 12,5 + die 3 Tage Restanspruch und 2 bzw. 3 Tage Überstunden, somit 15 bzw. 18 Tage Anspruch. Kann mir der Arbeitgeber den Anspruch verweigern und auf Auszahlung bestehen oder soll ich meinen Kündigungstermin so ausrechnen, dass die 15 bzw. 18 Tage mit einberechnet sind. In der Probezeit kann ich ja taggenau kündigen, wenn ich es richtig im Internet gelesen habe. Meine Krankschrift dauert noch bis 22.04.2015. Ab dem 23.04.2015 würden dann die Kündigungsfrist beginnen und ich die 15 Tage bzw. 18 Resturlaub/Überstunden einplanen, zu wann müsste ich dann kündigen, zählen bei der Berechnung der Tage die Feiertage mit rein ? Und hätte ich für Mai dann theoretisch auch noch Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen oder nicht ??? Dann würde sich der Kündigungzeitpunkt nochmal nach hinten verschieben. Alles Fragen wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht habe ich es so formuliert, dass mir Jemand eine Antwort geben kann, danke.

Kündigung, Überstunden, Probezeit, Resturlaub
Wiedereingliederung und befristeter Arbeitsvertrag läuft aus?

Hallo,

Ich bin seit dem 12.05.2014 erkrankt, und beziehe derzeit Krankengeld. Nach meiner Operation am 05.08.2014 sollte ich nun am Montag den 15.09.2014 mit der Stufenweise Wiedereingliederung beginnen. Erst 3 Wochen 4 Stunden pro Tag und dann weitere 4 Wochen mit 6 Std. pro Tag. Dann weitere 2 Wochen mit 8 Stunden. Da ich noch nicht schwer heben darf, und langsam meinen Arm wieder an die Belastung in der Pflege gewöhnen soll. So heute hatte ich dann ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber, um eben zu besprechen in welcher Schicht ich dann Arbeiten kann und welche Tätigkeiten ich ausführen kann. Am Ende des Gespräches überreichte mir mein Arbeitsgeber ein Schreiben in dem Stand das wie im Arbeitsvertrag vereinbart dieser zum 31.10.2014 endet.

Vor 2 Wochen hatte ich schonmal ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber und da sagte er mir noch ich brauche mir da überhaupt keine Sorgen machen, wir bekommen das schon geregelt. Zum meinen Glück hatte ich mich da beim Arbeitsamt schonmal vorsorglich zum 01.11.2014 Arbeitslos gemeldet.

Meine frage ist nun, da ja mein Vertrag am 31.10.2014 endet ob es dann überhaupt noch Sinn macht diese Wiedereingliederung zu Starten? Da mein Arbeitsgeber natürlich für diese Zeit kein Lohn zahlt. Und ich somit eigentlich "nur" eine billige Arbeitskraft wäre.

Zum anderen ist die frage, ob die Krankenkasse da überhaupt mit macht den Sinn dieser wieder Eingliederung ist es ja den Arbeitsplatz zu erhalten?!

Da meine Stelle aber schon besetzt ist, kommt auch nicht die Möglichkeit in betracht das der Arbeitsgeber doch noch den Vertrag verlängert.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich würde liebend gerne wieder Arbeiten gehen den das Zuhause rumsitzen macht die Sache nicht besser. Aber irgendwo frage ich mich, warum soll ich da noch meine Arbeitskraft zur Verfügungsstellen wenn der Vertrag eh zum 31.10.2014 endet. Und es mir schlussendlich sowieso niemand Danken wird das ich gut einen Monat dann für "lau" gearbeitet habe.

Und die nächste frage ist, ich habe noch knapp 1 Monat Urlaub übrig. In der Wiedereingliederung kann ich diesen natürlich auch nicht nehmen, weil ich ja trotzdem weiterhin Arbeitsunfähig Krankgeschrieben bin in dieser Zeit. Und somit keinen Urlaubsanspruch habe.

D.h. der Arbeitsgeber müssten mir also diese Urlaubstage ausbezahlen?! Kann ich mir diese Tage jetzt schon ausbezahlen lassen ?Da meine Arbeitsunfähigkeit ja über den 31.10.2014 besteht.

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage(n).

Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse, Resturlaub, Wiedereingliederung

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