Zweimaliger Ladendiebstahl, welche Strafe - erste Tat eingestellt und jetzt?

Hallo Zusammen,

ich habe vor 9 Monaten einen Ladendiebstahl (Wert: 25€) begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ohne Konsequenzen eingestellt.

Letzte Woche habe ich diesen Fehler leider wieder begangen! Ich wurde erneut beim Ladendiebstahl gestellt und die Polizei wurde eingeschaltet. Der Wert der Ware war 90€.

Ja, ich weiß, dass ich selbst Schuld bin - ich möchte euch auch bitten überflüssige Kommentare dazu zu unterlassen, da ich selbst genau weiß, wie dumm ich bin!

Jetzt zu meiner Ersten Frage: Der Erste Diebstahl wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt - ist dieser Diebstahl, oder das Verfahren trotzdem irgendwo Aktenkundig - wie schon erwähnt, ist das Verfahren eingestellt? Findet der Staatsanwalt heraus, dass ich vor 9 Monaten bereits einen Diebstahl begangen habe?

Meine zweite Frage betrifft die zu erwartende Strafe. Ich bin psychisch sehr krank und hatte schon dreimal Krebs. Aus diesem Grund bin ich mit 40 Jahren in einer befristeten Rente. D.h. ich habe ein geringes Netto-Einkommen (insg. mit Kindergeld 1500€). Ich habe aber fixe Belastungen von monatlich 1150€ (Haus-Hypothek, Strom, usw.)! Das heißt aber nicht, das ich Geld übrig habe. Lebensmittel, Kinderkleidung, Pampers, usw. lassen mich mit Sparsamkeit auf monatlich Plus/Minus 0€ kommen. Welche Strafe hat mich zu erwarten?

VIELEN DANK für eure Hilfe!!!

Ermittlungsverfahren, Ladendiebstahl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Verurteilung
Wieviel Arbeitstage pro Monat bei einer 5 Tage Woche?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe auf eine Antwort, die mir weiterhilft. Ich habe vertraglich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (5 Tage Woche). Warum schreibt mir mein Arbeitgeber in den Lohnabrechnunge immer Anzahl der Arbeitstage pro Monat mit 21,7?

Ich habe mich in der Personalabteilung erkundigt, und die antworteten mit, das wie folgt gerechnet wird: 52 Wochen pro Jahr x 5 Arbeitstage pro Wochen : 12 Monate = 21,66 Arbeitstage pro Monat!!!!!

Ist das auch eure Meinung? Und darf der AG einfach so die 21,66 Arbeitstage auf 21,7 Arbeitstage aufrunden? Werden bei der Berechnung keine Feiertage (z.B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, usw.) abgezogen? Das sind immerhin jährlich mindestens 10 Feiertage! Meine Rechnung würde folgendermaßen aussehen:

52 Wochen im Jahr x 5 Arbeitstage pro Woche - 10 Feiertage : 12 Monate = 20,83 Arbeitstage im Monat!!

Das ist für mich wichtig zu wissen, da ich den AG wechsele und noch 12,5 Tage Urlaub (für 5 Monate) ausbezahlt bekomme. Wenn mein Gehalt z.B. 3000€ Brutto beträgt, und dies auf die 12,5 Urlaubstage umgerechnet wird, dann ist es schon ein Unterschied, ob mit 20,83 oder 21,7 Arbeitstagen gerechnet wird. Hier die Rechnung: 3000€ Gehalt pro Monat : 21,7 Arbeitstage pro Monat x 2,5 Tage Urlaub pro Monat = 345,6€ Urlaubsabgeltung pro Monat. Wenn ich nun mit 20,8 Arbeitstagen rechne, hätte ich Anspruch auf 364€ pro Monat! Das ist für 5 Monate eine Differenz von 92,4€ - ich finde, dies ist viel Geld!

Wie seht ihr die ganze Sache - wie würdet ihr die Arbeitstage pro Monat berechnen?

VIELEN DANK für eure Mühen und Informationen!!!

Viele Grüße und nochmals Danke!

Urlaub, arbeitstag, Arbeitszeit
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