Ich habe eine Frage zum Resturlaub oder Urlaub generell bei einer Kündigung. Ich bin Erzieherin und habe drei Wochen fest in den Sommerferien, demnach muss ich mir einen restlichen Urlaub einteilen.

Ich habe und werde vom 1.1 bis zum Kündigungsmonat (31.5) 5 Urlaubstage von meinen 30 aufbrauchen.

Ich werde am 1.6 eine neue Beschäftigung eingehen. Steht mir dann noch Resturlaub zu und was passiert wenn ich den nehme? Werden mir bei Vertragsbeginn wieder 30 Tage Urlaub zustehen oder wie muss ich dann den anteilmäßigen Urlaub berechnen?

vielen Dank schonmal im Voraus.