Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

Finanzen, Versicherung, Recht, Minijob, BAföG, Rentenversicherung, Sozialversicherung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Einkommensnachweis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Rentenversicherung will, dass ich Beiträge nachzahle (selbständige Nachhilfelehrerin)?

Hallo allerseits,

ich habe einen Brief von der deutschen Rentenversicherung bekommen, der mir ein wenig Angst macht.

Sie haben eine Betriebsprüfung bei einem Nachhilfeinstitut gemacht, bei dem ich von 2014 bis 2020 als Studentin gearbeitet habe (ich hatte einen Vertrag über "freie Mitarbeit" unterschrieben). Sie möchten nun für die letzten vier Jahre meine Einkommenssteuererklärungen haben, um herauszufinden, ob ich Beiträge nachzahlen muss.

Ich habe mich mit dem Thema so gut es geht auseinandergesetzt, wollte aber gerne noch fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann.

1) Im Jahr 2018 habe ich insgesamt 9.800€ im Nachhilfeinstitut verdient. Das bedeutet, ich muss 18,6% Prozent Rentenversicherung auf diese Summe nachzahlen, oder? Das würde mir das Genick brechen... Mein Arbeitgeber hat mich auf Kurzarbeit gesetzt und ich kann die Summe auf keinen Fall sofort zahlen...

2) Kann die Rentenversicherung verlangen, meine Einnahmen von Anfang an meiner Arbeit im Nachhilfeinstitut einzusehen? Das heißt ab 2014. Momentan wollen sie alles ab 2017 sehen.

3) Ich habe mich mit anderen ehemaligen Nachhilfelehrern zusammengeschlossen und sie wollen auf Scheinselbständigkeit pochen. Macht so etwas Sinn?

Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben und vielleicht etwas als Antwort beitragen können.

Rentenversicherung, sozialversicherungspflicht, Wirtschaft und Finanzen
Einen falschen Rentenantrag gestellt - Widerspruch oder neu stellen?

Guten Tag!

Ein Alleinstehender Bekannter bat mich letztes Jahr um Hilfe beim Stellen des Rentenantrags. Ich selbst habe noch nie einen Rentenantrag gestellt, aber dachte, dass ich ihm eine Hilfe dabei sein könnte (zumal bei uns die Rentenberatungsstellen aufgrund der Pandemie nicht erreichbar sind).

Die Sachlage war nun so, dass er ab dem November 2020 in Rente gehen können (genauer, in die Rente für langfristig Versicherte, mit Abschlägen).

Beim Ausfüllen des Rentenantrags lief auch alles gut. Nur habe ich auf der ersten Seite den Fehler gemacht, dass ich statt „Rente für langfristig Versicherte“ das Kreuzchen bei „Regelaltersrente“ setzte.

Nun bekam er letzte Woche den Ablehnungsbescheid über die Regelaltersrente, die er erst in zwei Jahren beziehen könnte.

Nun liegt der Fehler ja einfach darin, dass ich die falsche Rentenart angekreuzt habe.

Die Frage lautet nun: Sollen wir nun einen neuen Rentenantrag (diesmal für langfristig Versicherte) stellen, oder einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass die falsche Art der Rente beantragt wurde.

Wie wäre das sinnvollste Procedere?

Dies wäre auch deshalb sinnvoll zu wissen, da der Antragsteller ja im Prinzip die Rente schon ab November nachträglich hätte bekommen können, wenn wir den Antrag jetzt erneut stellen aber dann halt erst ab Mai. Es gilt ja, soweit ich weiß, eine drei Monatsfrist ab Beginn des möglichen Rentenbezugs, ansonten kann die Rente ja erst ab dem Monat des Antrags gestellt werden, und diese Frist ist in der Bearbeitungszeit der Rentenantrags ja verstrichen.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Rente, Recht, Rentenversicherung
Panische Angst vor psychiatrischer Begutachtung - Kann mir jemand helfen? Was erwartet mich (langer Text)?

Ich gehe zur Abendschule, um meine Mittlere Reife nachzuholen (2 Jahreskurs, Abschluss voraussichtlich 2021) und bekomme Hartz IV. Vor ein paar Monaten hat das Jobcenter die Rentenversicherung gebeten, meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen.

Nun hab ich bald einen Termin zur Begutachtung bei einem Psychiater (ein Psychologe wäre mir lieber gewesen). Ich hab dort angerufen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Arzthelferin gab mir dann einen vorgefertigten Termin. Als ich sie fragte, warum man mir den Termin nicht einfach schriftlich mitgeteilt hat, meinte sie, dass sie hier nur eine Liste abarbeiten. Als ich fragte, was denn wäre, wenn ich an dem Tag nicht können würde, meinte sie, das man es dann dem Rentenversicherungsträger mitteilen würde. Was daraufhin passieren würde, wusste sie nicht.

Mir geht es psychisch gut und das einzige, was mich gerade belastet, ist dieser Termin. Es geht bei dieser Begutachtung um Grundsicherung, was zwar besser als Rente ist, aber mir trotzdem Sorgen bereitet. Wenn man dort einmal drin ist und wieder raus möchte, muss man sich erneut begutachten lassen und wenn die negativ ausfällt, hat man den Salat. Ich hab auch absolut keine Vorstellung davon, was das Jobcenter, die Rentenversicherung und dieser Psychiater an Unterlagen und Befunde von mir haben. Auch die Antworten der Fragen, die ich vorbereiten soll, werden nicht umfangreich sein, weil es nichts großartig zu sagen gibt, da es mir gut geht.

  • Aktuelle Beschwerden (keine)
  • Entwicklung der Beschwerden (nicht vorhanden)
  • Frühere Erkrankungen, Nervenleiden (keine)
  • Erkrankungen in der Familie (keine)
  • Behandlung der aktuellen Beschwerden (keine)
  • Angaben über Alkohol, Drogen, Beruhigungsmittel (werden nicht konsumiert)
  • Schulische und Studienabschlüsse, berufliche Entwicklung (Hauptschulabschluss, BVB-Maßnahmen, derzeit Abendschule - Ziel: die Mittlere Reife erlangen)
  • Angaben zur sozialen Situation (gutes Verhältnis zur Familie, enger Kontakt mit Freunden, ein Partner)
  • Lebenslauf

Was könnte er noch von mir wissen wollen? Es ist anscheinend Massenabfertigung und er wird sich somit sicher nicht viel Zeit für mich nehmen (was vielleicht ganz gut ist) und dem JC und der RV nach dem Mund reden. Ich bin sehr schüchtern und wirke ziemlich gehemmt in solchen Gesprächen. Das könnte er falsch auffassen und was entsprechendes ins Gutachten schreiben.

Die Angst um meine berufliche Zukunft ist groß, denn ich möchte nach dem Schulabschluss endlich in Ausbildung gehen, Geld verdienen, und mich nicht erst einer neuen Begutachtung stellen müssen. Auf der anderen Seite hab ich Angst davor, dass mich das JC wieder in eine blödsinnige Maßnahme steckt, denn mit der Zeit bis die Schule abends beginnt, wüsste ich sinnvolleres anzufangen: lernen und Praktika absolvieren.

Kennt sich hier jemand mit der Materie aus und kann mir ein bisschen was darüber erzählen, mir vielleicht sogar etwas die Angst nehmen? Ich weine viel und hab vor lauter Angst einen permamenten Reizmagen...

weiblich, 24

Schule, Angst, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Grundsicherung, Jobcenter, Rentenversicherung, berufliche Zukunft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Berechnung Übergangsgeld bei privater Krankenversicherung (PKV)?

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren in der PKV und war nun bei einem stationären Reha-Aufenthalt über die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). In der Reha-Zeit bekommt man dort ja "Übergangsgeld".

Normalerweise wird bei gesetzlich krankenversicherten Betroffenen der Arbeitnehmerbeitrag in der Berechnung des für das Übergangsgeld relevanten Nettoentgeltes abgezogen, was letztlich ja dann auch dem realistischen Netto entspricht, da dort der Arbeitnehmeranteil zur GKV ja auch fehlt. Die DRV übernimmt für den Zeitraum des Übergangsgeldes dann aber auch die Beiträge zur GKV!

Bei privat krankenversicherten Betroffenen übernimmt die DRV keine Krankenversicherungsbeiträge. Diese muss der Betroffene aus seinem Nettoentgelt, welches ja im Normalfalle auch keine Abzüge durch Krankenversicherung beinhaltet, begleichen.

Nun ist bei mir der Fall, dass die DRV bei der Berechnung des Übergangsgeldes die Krankenversicherungsbeiträge vom Netto, welches die Grundlage zur Berechnung bildet, abziehen will, so dass ich in diesem Moment ja schon mal Krankenversicherungskosten habe, dann aber meine Beiträge für die PKV nicht übernimmt, so dass ich nochmal bezahlen muss, also doppelt belastet bin.

Ist dies so rechtens? Bin ich damit nicht benachteiligt gegenüber GKV-Versicherten?

Der Gesetzestext (§23c SGB IV) lautet wie folgt:

... Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelts bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen; dies gilt entsprechend für Personen und für ihre nicht selbstversicherten Angehörigen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind einschließlich der Versicherung für das Krankentagegeld. ..."

Ich würde das so lesen, dass mein Beitrag (= halber PKV-Beitrag) um den AG-Beitrag (= auch halber PKV-Beitrag) vermindert wird, also rechnerisch 0€ ergibt (Ergibt dann nicht 0€, wenn jemand sehr hoch abgesichert ist und die Maximalbegrenzung des AG-Zuschusses greift), so dass das Ganze dann wieder fair und passend erscheinen würde.

So wie es aussieht, sieht das die DRV aber anders.

Kann jemand hier Klarheit rein bringen?

Danke schon mal vorab!

Recht, private Krankenversicherung, Rehabilitation, Rentenversicherung, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wer Zeit hat kann helfen-Rente?

Ich bin mir nicht sicher, ob alles richtig ist.

Wer Zeit hat, kann helfen.

1. Gib wieder, was die Rente ist.

Die älteren Menschen, bestreiten ihren Lebensunterhalt aus der Rente. Für ihre Arbeit im Unternehmen, bekommen sie mehr oder weniger einen Lohn. Von diesem Lohn zahlen sie dann monatlich einen bestimmten Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn sie Ihre Arbeit beenden und in den Ruhestand gehen, bekommen sie anstelle Ihres Lohns eine Rente aus der Rentenversicherung, wo sie während ihre Arbeitszeit eingezahlt haben. Wie viel sie bekommen, kommt darauf an, wie viel sie während ihrer Arbeitszeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

2. Erkläre den Generationenvertrag.

Die Rente wird aus dem Geld der Menschen finanziert, die zurzeit in die Rentenversicherung einzahlen. Besser gesagt, die junge arbeitende Generation Bezahlt den Lebensunterhalt der älteren Generation. Sie sorgen auch irgendwie für die Menschen vor, die sie gar nicht kennen, in dem sie arbeiten und dort einzahlen. 

3. a) Erläutere, warum der Generationenvertrag gefährdet ist.

b) Überprüfe deine Kenntnisse mit M2.

a) In Deutschland werden jedes Jahr weniger Kinder geboren. Das bedeutet, dass die Bevölkerung schrumpft. Zudem steigt der Anteil älterer Menschen. Gleichzeitig sinkt der Anteil jüngerer Menschen. Wenn es keine Junge Generation mehr gibt, gibt es keinen, der in die Rentenversicherung einzahlt, damit die ältere Generation Rente bekommt. Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr wie früher. Und deswegen ist der Generationenvertrag gefährdet, es gibt immer weniger Leute, die in die Rentenversicherung einzahlen können und deswegen kann es passieren, dass ältere Leute keine Rente mehr bekommen.

Studium, Schule, Rente, Menschen, Politik, Abschluss, Lehrer, Rentenversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Versicherung für die Rente PrismaLife (Altersvorsorge) - Fondsgebundene Rentenversicherung?

Guten Tag liebe Community

ich habe jemanden kennengelernt, der sich professionell um meine Versicherungen kümmern soll. Nun habe ich diverses Geld eingespart, bin dennoch stutzig geworden als mir ein Projekt zur Altersvorsorge bei der Prisma Life angeboten wurde. Zur altersvorsorge wäre es wohl normal 10% seines Einkommens (laut Google - meine Recherche; laut Versicherungskerl) anzulegen um später mal nicht unbedingt von Pfandflaschen leben zu müssen. Dabei wurde es soweit ausgerechnet dass ich bis zum 67. Lebensjahr einzahle um mir bis zum 85. Lebensjahr jedes Jahr soviel rauszunehmen dass ich im Monat ungefähr 2500€ netto habe. Dabei wäre die Inflation schon mit eingerechnet.

Nun habe ich mehrere Familienmitglieder sowie Verwandtschaft und meine Chefin gefragt ob das normal sei, diese antworteten alle mit „Nein, würde ich niemals machen“.

ich bin wohl davor schon divers überversichert gewesen sowie auch bei anderen Abteilungen total unterversichert was allerdings nur 1-5€ im Monat ausmachen sollte, allerdings eine Altersversorge für knapp etwas mehr als 200€ im Montag finde ich etwas happig.

jetzt könnte man sich natürlich mit Gedanken schlagen wie: wenn du später was willst musst du halt auch zahlen, oder Ähnliches.

Das wäre wohl eine Fondsgebundene Rentenversicherung der Prisma Life AG

Ich bin eben noch nie der Meinung gewesen gehört zu haben, dass jemand 200€ monatlich für eine Versicherung auf den Kopf haut.

ich sehe dennoch solche Versicherung im allgemeinen kritisch da ich ein JETZT-MENSCH bin. Wenn mir monatlich 200€ fehlen dafür dass ich eventuell ca mein Gehalt im Rentenalter( was ich eventuell niemals erreichen kann ) ist das eine sehr grausame Entscheidung. Mir ist bewusst dass ich diese Entscheidung selbst treffen muss, dennoch frage ich um euren Rat, wäre ich eventuell nicht zu hoch versichert mit sowas - kommt mir bitte nicht mit aussagen wie „man kann niemals versichert genug sein“.

Daten zu mir: ich bin derzeit Mitte 20 und seid Januar 2020 aus der Ausbildung raus.

freue mich auf eure Rückmeldung.

Finanzen, Versicherung, Altersvorsorge, Finanzberater, Finanzberatung, Rentenversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Sterbevierteljahr Rente?

Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand eine einfache und korrekte Antwort geben, ich verstehe die Welt nicht mehr.

Mein Mann und ich sind, seid 2015 Residente in Spanien und beide Rentner, wir beziehen unsere Rente aus Deutschland.(soweit alles gut) leider ist mein Mann am 28.2.2020 mit 69 Jahren an einen Herzinfarkt unverhofft und plötzlich verstorben, für mich ist die Welt zusammen gebrochen. Es stürzte sehr viel auf mich ein und man hat für mich die Witwenrente (bin 63 Jahre)beantragt. Bekannte teilten mir mit, das ich 3 Monate die volle Rente meines Mannes noch erhalten würde (Sterbevierteljahr) und von da ab % mäßig, die Witwenrente erhalten würde.

Nach dem Tod meines Mannes, wurde ein schreiben aufgesetzt, worin die Deutsche Rentenversicherung benachrichtigt wurde. Ich habe heute ein schreiben erhalten, was mich sehr verwirrte:

Zitat: Aufgrund der Mitteilung haben wir die Rentenzahlung für ihren Ehemann eingestellt, den zuständigen Rentenversicherungsträger verständigt und ihr Schreiben dorthin weiter geleitet.

Meine Schwester (sehr Reede gewannt) hat die Sachbearbeiterin bei der Deutsche Rentenversicherung aus Deutschland aus, angerufen und nachgefragt, was das zu bedeuten habe, da mir doch (Sterbevierteljahr) zustehen würde. Die Dame erzählte, das da wir im Ausland leben und wohnen, würde das nicht gelten.

Es geht mir nicht in meinen Kopf rein, warum nicht (wir haben nie in Spanien gearbeitet und beziehen auch keine spanische Rente)wieso habe ich als Deutscher Staatsangehöriger kein Anrecht auf das Sterbevierteljahr. 

Wo ist da der Unterschied, als deutsche lebende Rentner in Spanien, bekommen wir aus Deutschland unsere Rente auf das spanische Konto überwiesen. Nun ist der Partner verstorben und nun gelten die gesetzlichen Rentenbestimmungen nicht mehr für mich, als deutsche.

Vielleicht bin ich zu begriffsstutzig und wäre für eine freundliche Antwort sehr dankbar …

Ich bedanke mich ihm Voraus, für ernstgemeinte antworten.

Rentenversicherung, Witwenrente
Ich habe mir gedacht, dass ich eine Ausbildung mache während ich Rente bekomme, könnte ich dann Rente bis zu einem gewissen Betrag behalten?

Angenommen ich beginne eine Ausbildung im September und bekomme im 1. Lehrjahr 900€.

So könnte ich doch die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer behalten für dieses Jahr. Im nächsten Jahr würde ich dann gesamt ca. 12000€ verdienen.

6300€ darf man verdienen ohne Abzug. Darüberhinaus werden 40 Prozent abgezogen.

Rechnung: 12.000€ abzgl. 6300€ = 5700

Davon 40 Prozent sind 2280€

12.000€ abzgl. 2280€ = 9720€

Stimmt meine Rechnung? Und kommt es auch darauf an wie hoch die Rente ist, d.h. wenn die Ausbildungsvergütung höher ist als die Rente fällt die Rente weg. Ich muss also darauf hoffen, dass die im 3. Jahr nicht zu hoch ist.

Ich bekomme nur 1000€ Rente netto. Wird da die Bruttorente genommen oder Nettorente.

Ich habe soeben bei der Rentenversicherung angerufen und die sagten mir, dass mir die Rente nicht so einfach weggenommen werden kann, da es sich ja um eine volle Dauerrente der Erwerbsminderungsrente handelt.

Ich habe auch ein Studium absolviert während der Rente. Ich wollte dann eine Umschulung machen und wurde dann vom Rententräger angeschrieben, dass ich halt noch ein Studium machen soll. Da die DRV eine Umschulung ablehnt, werde ich jetzt eine reguläre Ausbildung versuchen zu machen.

Im Prinzip bin ich besser dran wenn ich eine reguläre Ausbildung mache und könnte einen Teil der Rente behalten als wenn ich eine Umschulung mache und bekomme die Rente weiter bezahlt.

Einzigster Vorteil ist kürzere Dauer der Umschulung aber wenn ich gut bin bekomme ich Lehrzeitverkürzung und dann kommts auf dasselbe raus.

Im Gegenteil mit der regulären Ausbildung bezahle ich in meine spätere Rentenkasse, wenn ich umgeschult werde wird nichts einbezahlt.

Und jetzt kommt der entscheidende Nachteil bei der Umschulung: Wenn ich anschliesend keine Stelle bekomme muss ich von HartzIV leben. Bei einer regulären Ausbildung, wird man wenn man gut ist übernommen.

Sollte man nicht übernommen werden, so würde ich ALG 1 bekommen, da ich ja dann mind. 3 Jahre einbezahlt habe in die Arbeitslosenkasse. Deshalb ist eine reguläre Ausbildung viel besser. Und ich hätte umgerechnet statt 1000€ Nettorente, selbst mit Abzug der Rente, zzgl Ausbildungsvergütung ca. 1600€ netto. Im gegenteil: ich würde sogar wieder volle EM-Rente bekommen nach der Ausbildung.

Selbst wenn das jetzt Brutto ist 12000€ Ausbildungsvergütung plus 9720€ Rente. Sind es 21720€ Brutto oder 1810€/Brutto im Monat im 2. Jahr während der Ausbildung. Im dritten Jahr dürften es kaum mehr sein, weil ich dann höhere Abzüge habe von der Rente.

Aber es gibt eigentlich kein Beruf der in der Ausbildung über 1800€ hat, nicht einmal der Schiffsbaumechaniker mit seinen 1440€.

Was meint ihr. Umschulung oder reguläre Ausbildung?

Selbst wenn ich nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz bekommen würde, so hätte ich sofort wieder die Rente. Wenn ich Umschulung machen, bekomme ich die Rente weg und falle in HartzIV.

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LTA Rentenversicherung genehmigt,was nun?

Hallo zusammen,

ich bin 34 Jahre alt vom Beruf Koch im Moment alg2 seit März 2019 und habe ein Bandscheibenvorfall.Ich habe den Bandscheibenvorfall seit letztem Jahr habe verschiedene Medikamente aufgeschrieben bekommen dann Reha dann rausgestellt das mein Beruf als Koch nicht mehr zumutbar bis zu Rente funktionieren kann. Durch ein Berater der rehaeinrichtung sollte ich ein LTA Antrag stellen gesagt getan dez/2019. Deutsche Rentenversicherung hat diesen abgeleahnt in Februar Widerspruch eingelegt und gewartet. Der Reha Doc hat mir aufgeschrieben einen neurochirurg aufsuchen hatte den den Termin 31.03.2020 und durch die neue mrt Bilder hat sich rausgestellt das der Bandscheibenvorfall sehr groß mittlerweile ist und das die Nerven vielleicht geschädigt sind doctor hat mir am Montag zum op eingeaden (bin sehr nervös und ängstlich).

Jetzt kam der Brief von der Rentenversicherung das die LTA genehmigt würde und ich demnächst ein Termin beim Berater bekomme.

Was würden sie zu der Bandscheibe OP sagen muss ich dann ein neuen Antrag auf LTA beantragen wird mir das negativ vorgehalten? Muss ich sie darüber informieren?

Wie funktioniert es mit dem Berater bin total nervös , was verlangt er?

Was wird von einem erwartet worauf muss man achten und habt ihr Tipps wie man sich vorbereiten kann?

Wie funktioniert es finanziell wie bezahle ich in Zukunft meine Miete im Moment übernimmt es, dasss Jobcenter?

Wie Funktürme es mit dem LTA wie wird man gefördert ?

Würde gerne eine Umschulung machen?Wird man dabei unterstütze

muss man antrage selber beantragen?

Ist der Berater für mich positiv oder eher ablehnend weil ich durch den Widerspruch die LTA bekam und noch vom Hartz 4 Satz werden mir die gleichen Möglichkeiten zu Verfügung gestellt?Oder muss ich auf was achten???

will unbedingt arbeiten und mir auch mal was leisten kann ,im Moment erhalte ich ALG 2 /320€ das reicht vorne und hinten nicht!

wie lange dauert es bis sich der Berater meldet ?

wollte mich kurz halten sorry ., wollte euch versuchen so genau wie möglich zu informieren hoffe es gelingt mir , benötige echt eure Hilfe

total überfordert Op steht an dann der Berater

Ich danke euch alle für eure hilfe

Vielen Dank im voraus

Rentenversicherung, Übergangsgeld, beratungsgespraech, Deutsche Rentenversicherung Bund

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