Hallo,
ich bin kein Experte was unsere anwaltsprache angeht daher wende ich mich an euch.
Habe heute im Internet gelesen das man durch eine private Rentenversicherung den Unterhalt um weitere 4% drücken kann wenn das Jahreseinkommen unter 80.000€ Liegt. Habe ich das so richtig verstanden ? Werden die 4 Prozent monatlich abgezogen oder vom Durchschnittseinkommen und wenn ich Pech habe bin ich in der selben Zeile der DÜS Tabelle ?