Reha Bericht lautet 6 und mehr stunden arbeitsfähig ,Renten Antrag wurde abgelehnt was jetzt?

Hallo bin seit 3 Jahren Krankgeschrieben wahr vor kurzem in eine psychosomatischen Reha Maßnahmen für 5 Wochen und wahr gar-nicht zu frieden mit der Behandlung, leider dort wirst du nicht als Patient oder mensch behandeln ,du musst machen nur was die Ärzte sagen ,bin entlassen dann als Arbeitsfähig für 6 stunden und mehr aus denn Klinik, nach drei Wochen bekam ich die Ablehnung der Rente ,Ich bin seit 4 Jahren 3 mal Operiert ,in der schulte und dann zwei mal in HWS Berich wo dann zum zweiten mal die wirbel 5 und 6 wurden versteift ,leider seit der OP immer noch starke schmerzen ,und stark eingeschränkt in meinem leben , starke Schlafstörung, Zukunft ängst ,Depressionen ,Trauma von Kriegserlebnis (Jugoslawien ) etc .. in der Klinik haben sie mir richtig druck gemacht und Empfehlung von denen war Antrag auf Leistung auf teilhabe am Arbeitsleben zu stellen ,wo das letzes Jahr leider gescheitert ist bei mir in einem Bildungswerk wegen der schmerzen wurde ich nach Hause geschickt, Als ich nach hause kam , habe ich nochmal mit meiner frau und meinem Hausarzt gesprochen und dann haben wir ja gesehen dass mit so was wir nicht weiter kommen . Wir haben uns dann für die Wiedereingliederung bei meiner alten Tätigkeit entscheiden ,seit zwei Wochen bin ich am arbeiten leider geh es t nicht ,starke schmerzen was soll ich jetzt machen ????????

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Reha- Arztbericht Gegendarstellung schreiben - wie am besten?

Hallo Community! Ich habe folgendes Problem: Im Jahr 2013 war ich 3 Wochen zur Reha, die von der Krankenkasse finanziert wurde, da ich schon Rentner bin. Nach nunmehr 6 Monaten habe ich den Abschlussbericht für das Versorgungsamt gebraucht und mir eine Kopie vom Hausarzt geholt. Und siehe da: Einige Punkte in diesem Bericht sind fehlerhaft bzw. sogar unwahr (z.B. ich sei Raucher - bin es aber nicht; 2. ich nehme XY Tabletten - nehme sie aber nicht usw.). Da die Reha von mir nach 3 Wochen beendet wurde, da ich mich nicht gut aufgehoben fühlte und die Ärztin mich kaum verstand (war eine Ausländerin/ Arztgespräche fanden teilweise in Englisch statt), davon ist nicht die Rede - ich hatte zwar 3 Wochen erst einmal genehmigt bekommen - die Klinik wollte aber gerne, dass ich länger bleibe. Aus besagten Gründen habe ich die Verlängerung nicht angenommen und bin regulär nach 3 Wo. abgereist. da die Rehamaßnahme nicht den gewünschten Erfolg hatte, wäre ich gerne in absehbarer Zeit erneut zur Reha - allerdings ist dies regulär erst nach ca 2 Jahren möglich. Da aber nun ein Bericht vorliegt, der in einigen Teilen nicht den tatsachen entspricht, würde ich gerne eine Gegendarstellung schreibenund an die Kasse schicken. Evtl. mit dem Erfolg, dass eine erneute Reha vor Ablauf von 2 Jahren stattfinden kann. ich mache diese Reha nicht aus Jux, sondern weil ich sie gesundheitlich benötige. Meine Frage: Wie kann man so eine Gegendarstellung schreiben? Soll die direkt an die KK oder an die Klinik? Ich habe mir gedacht, das ich nach der üblichen Anrede damit beginne, dass ich den Absatz aus dem Arztbericht schreibe und dahinter meine Stellungnahme dazu......... Am Ende die Bitte, den Sachverhalt zu überprüfen. Hat jemand noch eine andere Idee? Wäre nett, wenn ihr etwas mitteilen könntet!

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Arbeitsrecht - Selbstständigkeit - Betriebsprüfung - Nachzahlung des Arbeitgebers

Hallo liebes Gutefrage-Forum, dieser nachfolgend von mir geschilderte Vorgang ist echt passiert. Ich brauche euren Rat!

Sachlage:

  • Ein Arbeitnehmer arbeitet Selbstständig in einer Produktionsfirma
  • Er ist sehr fleißig, sehr effizient und sehr produktiv
  • Der Betrieb, der ihn beschäftigt wird einer Betriebsprüfung unterworfen
  • Es wird ermittelt, dass nach Deutschem Arbeitsrecht hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
  • Der Geschäftsführende Gesellschafter muss nachzahlen (Sozialabgaben – Rückwirkend)
  • Wichtig: Der Arbeitnehmer hat kein Wissen über das hiesige Arbeitsrecht und bekommt ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Er sagt seinem Arbeitgeber, dass er die Nachzahlung rückwirkend tragen möchte, damit die Firma nicht finanziell geschädigt wird
  • Der Arbeitgeber zieht aber gegen den Staat vor Gericht und verliert auf zwei Instanzen

    Nun kommt der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu, der jetzt als Festangestellte dort weiter beschäftigt wird und möchte eine sehr hohe Summe ausgezahlt bekommen (Über 46 TEUR! - Der Arbeitnehmer verdient Brutto 3,5 TEUR!)

Zusatz:

  • Der Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) wurde verhört
  • Es hat sich bestätigt, dass er keine Ahnung davon hatte, dass er Scheinselbstständig war
  • Es hat sich bestätigt, dass der Arbeitgeber davon wusste und es wurde auf zwei Instanzen gerichtlich bestätigt, dass der Arbeitgeber die Nachzahlung tätigen muss

Fragen:

  • Kann der Arbeitgeber auf Basis des "Versprechens" vom Arbeitnehmer die Nachzahlung verlangen?
  • Was sollte dabei weiter beachtet werden?

Ich bin allen Antworten sehr dankbar und ergänze gerne die Sachlage! Ich habe nur das Wichtigste genannt und kenne auch aus meinem Studium einiges. Es ist für mich einwandfrei erkennbar, dass der Arbeitgeber einen unwissenden Produktionsmitarbeiter, der sehr fleißig ist und positiv denkt, betrügen möchte!

Mit allerbesten Grüßen!

Takka!

Arbeit, Finanzen, Selbständigkeit, Betrug, Arbeitsrecht, deutsches Recht, Finanzamt, Firma, Rentenversicherung, sozialabgaben, Sozialversicherung
Ausbildung zum Sozialtherapeut / Suchttherapeut abgelehnt

Liebe User,

vermutlich ist meine Anfrage hier eher zwecklos, aber vielleicht hat ja doch jemand einen Tipp!? Ich habe mich vor einigen Monaten mal um eine Ausbildung zum Suchttherapeuten in Berlin bemüht. Ich bin seit Jahren in der Suchthilfe tätig und wollte künftig mehr therapeutisch arbeiten. Sah auch erstmal alles ganz positiv aus...

Später erfuhr ich dann aber, dass ich vermutlich keine Anerkennung durch die Rentenversicherungsträger (maßgeblich Bund) erhalten würde, da ich Dipl.-Pädagoge (Uni) bin und nicht Soz.päd. (FH). Ich habe zwar die Fachrichtung Sozialpädagogik studiert und sitze seit 5 Jahren auf einer Soz.päd.-(FH)-Stelle und mache die gleiche Arbeit und bereite Klienten sogar auf Therapie vor, aber das hat alles nicht gereicht. Die Ausbildung sei nur für Ärzte, Dipl.Psych. und Sozialarbeiter/Sozialpäd. (FH) vorgesehen. Man hatte mir bei einem anderen Ausbildungsinstitut gesagt, ich könne eine Ausnahmeregelung beantragen. Diese ist allerdings regelrecht abgeschmettert worden und man hat mir über meine Vorgesetzten ausrichten lassen, ich müssen halt nochmal ein ganzen Studium an der FH ableisten, wenn ich diese Weiterbildung denn unbedingt machen wolle.

Ich fühle mich in diesem Fall wirklich ungerecht behandelt, insbesondere, da ich weiß, dass es in der Vergangenheit auch Ausnahmen für Dipl.Päd. (Uni) gegeben hat. Besonders unfair fand ich, dass die RV Nord zunächst ein Entgegenkommen signalisiert hatte, dieses aber zurückzog, nachdem RV Bund die angerufen oder angeschrieben haben muss, um zu verhindern, dass ich dort eine Ausnahme erhalte.

Bedauerlicherweise habe ich keine Berufsrechtsschutzvers., bin auch nicht Mitglied in der Gewerkschaft, sonst hätte ich anwaltlich etwas versucht. Aber vermutlich würde das auch nicht viel bringen. Man müsste die Studiengänge vergleichen, was ich allerdings auch nicht mehr reproduzieren kann nach dieser langen Zeit.

Hat jemand einen Tipp?

Ausbildung, Rentenversicherung
Antrag zur medizinischen Rehabilitation

Hallo,

ich gehe ich Kürze in Kur und muss jetzt noch für die "Knappschaft Bahn See" eine Erklärung abgeben. Dazu habe ich ein paar Fragen.

Vielleicht kennt sich hier einer damit aus. Eine Seite des Formulars habe ich im Anhang hochgeladen.

Punkt 3: Verstehe ich überhaupt nicht.

Punk 4.1: Ich habe mehrere Kinder, aber alle schon über 18 Jahre. Muss ich hier trotzdem was angeben?

Punkt 4.2: Wie gesagt, sind die Kinder über 18. Wenn ich das erste ankreuze, dann muss ich einen Nachweis erbringen - ich wüsste aber nicht, dass ich solch einen Nachweis habe. Wenn ich das zweite ankreuze, dann lüge ich ja...

Punkt 5:

  • Ist "Lebenspartnerschaftsgesetz..." gleich "Verheiratet"?

  • Letzter Punkt mit "Anspruch auf Leistung": Ich würde sagen, aktuell schon, sofern sie mal krank wird, aber aktuell ist sie noch gesund und geht arbeiten?!?

Warum ist das immer so kompliziert....

Und dann steht am Ende des Formulars noch folgendes:

"Erklärung zur Einzugsermächtigung

Ich versichere alle Fragen nach bestem Wissen.....

Hiermit ermächtige ich den Rentenversicherungsträger

  • zu Unrecht überwiesene Geldbeträge und
  • Zuzahlungsbeträge zu den Kosten der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis auf Widerruf

von dem angegebenen Konto abzurechnen."

Heißt das, dass ich für nicht sauber durchgeführte Arbeiten trotzdem Zahlen muss? Z.B. bei einem Zahlendreher? 610€ statt 160€? Und warum muss ich überhaupt mein Konto angeben? Ich zahle doch schon so viele Jahre in die Kasse, warum wollen die von mir was abbuchen? :-(

Es wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.

Danke.

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Versicherung, Reha, Kur, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Knappschaft
kann die rentenversicherung eine berufliche reha anordnen wenn eine medizinische beantragt wird?

hallo,

meine krankenkasse hat mich aufgefordert einen antrag auf reha bei der rentenversicherung zustellen da nach ihrer einschätzung meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

der antrag bietet die option eine medizinische oder auch eine berufliche reha zubeantragen. sowie stationär oder ganztägig ambulant.

meine fragen lauten nun:

1.) kann die rentenkasse eine berufliche reha anordnen wenn ich eine medizinische reha beantrage falls sie dies angemessener hält? ist dies üblich?

2.) kann eine stationäre reha angeordnet werden wenn ich eine ambulante reha beantrage?

hintergrund ist, dass ich wohl in meinem erlernten beruf berufsunfähig bin. ich möchte daher umschulen sobald ich soweit wieder gesund bin. ich möchte gerne medizin studieren. ein studium (insb. von solcher dauer) wird denke ich aber mit sicherheit nicht im rahmen einer beruflichen reha unterstützt werden.

ich habe allerdings eine private berufsunfähigkeitsvericherung, deren leistung ich nun beantragt habe. die kann aber ihre leistung davon abhängig machen, dass ich eine ärztlich angewiesene reha wahrnehme (mitwirkungspflicht). wenn nun der ärztliche gutachter der rentenversicherung eine umschulung zu einem beruf nach seiner maßgabe vorschlägt könnte dies eine ungünstige situation für mich bedeuten.

Behandlung, Versicherung, Reha, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, Umschulung
EM-Rente Begutachtung, RV gab keine Unterlagen weiter

Guten Tag zusammen,

ich komme gerade vom zweiten Gutachter. Der erste war ein Internist und hatte soweit alle Unterlagen vorliegen. Die zwei neuen KH-Berichte habe ich direkt ihm gegeben und er hat sie zur Akte dazu getan.

Nun hatte ich Termin beim Psychiater/Neurologe zur Begutachtung. Ich kanns nicht fassen. Das einzigeste was ihm vorlag, war das Gutachten vom Internisten. Sonst nichts! Keine Ahnung wie er mich nun begutachtet, aber ich hab kein gutes Gefühl. Ich hab versucht einfach ich zu sein. Hab mich nicht verstellt, sondern versucht zu sagen wie es ist. Mein Therapeut (Facharzt) hat mir zum Glück noch eine aktuelle Bescheinigung mitgegeben und die hab ich ihm dann gegeben. Angeschaut hat er sie nicht, wird er vielleicht später. Er hat mich dann vielleicht knappe 20 Minuten Sachen gefragt, wobei er einfach Fakten abgefragt hat, so wie man es halt zur Diagnostik macht.

Dem Gutachter ist es doch gar nicht möglich mich in vollem Umfang zu begutachten. Wie will der den mein Restleistungsvermögen feststellen? Kann ich das Gutachten noch vor dem Bescheid anfordern? Seine Arzthelferin meinte, dass es bis in etwa 2 Tagen fertig wäre und an die RV geht.

Weiß einer warum die RV keine Unterlagen weiterreicht? Mir kommt das fast so vor, als ob sie nicht wollen das das ganze Ausmaß an den Gutachter ran kommt. Sind die normalerweise nicht verpflichtet dem Gutachter die vorliegenden Unterlagen mit dem Auftrag zu geben? Es gibt einige aussagekräftigen Facharztunterlagen, die der RV vorliegen.

Vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten? Ich bin gerade ziemlich verdutzt und hab nun keine Worte mehr dazu.

Danke für eure Unterstützung.

MfG Elona

Gesundheit, Erwerbsminderungsrente, begutachtung, Psyche, Rentenversicherung
Doktorandenstelle - VBL Pflichtversicherung oder Befreiung?

Hallo liebe Ratgebergemeinde!

Ich stehe vor einer Entscheidung und fände es schön, ein paar Ratschläge zu hören.

Folgendes: Ich habe seit Januar 2013 eine Doktorandenstelle an einer staatlichen Uni in Deutschland inne (d.h. halbe Stelle E13). Da das im "öffentlichen Dienst" ist, bin ich automatisch in der Rentenpflichtversicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (=VBL) versichert worden. Ansprüche aus dieser Rentenversicherung kann ich allerdings erst erheben, wenn ich insgesamt min. 60 Monate im ÖD beschäftigt war, die Doktorarbeit allein deckt das also noch längst nicht ab (zumal der Vertrag vorerst auf 2 Jahre befristet ist und ich noch nicht weiß, wie es dann weitergeht).

Für Wissenschaftler gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der VBLklassik (Pflichtversicherung) befreien zu lassen und in die VBLextra zu wechseln, eine "freiwillige" Versicherung, wo nur der Arbeitgeber einen Beitrag für mich zahlt. Hier hat man sofort Rentenansprüche, jedoch entsprechend der insgesamt geringeren Beiträge auch mit geringeren Leistungen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kennt sich jemand von Euch mit der Sache aus? Hat jemand von euch ebenfalls eine Entscheidung treffen müssen, und wie und warum hat er sich dann so entschieden?

Selbst die Lektüre zahlreichen Infomaterials hat mir nicht geholfen, eine fundierte Entscheidung treffen zu können...

Schöne Grüße

TomBombadil2010

Rente, Versicherung, Wissenschaft, Rentenversicherung, Universität, doktorand, VBL
Liegt hier Schwarzarbeit vor? Lohn in bar, keine Abrechnungen + Verwirrung mit Rentenversicherung

Hallo zusammen.

Ich habe einen grundlegenden Verdacht auf Schwarzarbeit. Dabei suche ich eure Meinung.

Es geht um einen Minijob der monatlich zu ca 300€ - 350€ bezahlt wird. Das Geld gibt es immer nur bar. Lohnabrechnungen gibt es keine. Arbeitsvertrag gabs auch keinen (gut diese können auch mündlich geschlossen werden). Das erscheint mir schon sehr verdächtig. Dazu kommt das nun ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (gültig ab 01.01.2013) vorgelegt wurde. 1. Bei dem Gehalt und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 01.01.2013 nicht zwingend relevant.
Allerdings wurde vom Arbeitgeber folgender Satz, auf die Ratlosigkeit, gesagt. "Es ist nur zu Ihrem besten wenn Sie dieses Formular unterschreiben. Den sonst muss ich Ihnen 20% vom Gehalt abrechnen und an die Rentenversicherung überweisen." Da allerdings 15% der Arbeitgeber zahlt und der Arbeitnehmer nur 3.9% frage ich mich was der wehrte Herr Arbeitgeber da treibt? Es widerspricht doch dem Verdacht auf Schwarzarbeit wenn er so ein Formular einreicht. Andererseits. Was zahlt er an die Rentenversicherung wenn er hier plötzlich den vollen Beitragssatz vom Gehalt abziehen möchte? Und was wird er zahlen wenn man das Formular ausfüllt und abgibt? Evtl. landet das Blatt einfach in Ablage "P" nur um kein Aufsehen zu erzeugen wenn ein Arbeitnehmer als einziger kein Formular kriegt.

Hoffe ich konnte es verständlich darstellen.

Mfg. Remus

Arbeit, Minijob, Gesetz, Lohn, Rentenversicherung

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