Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?

In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.

Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.

Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?

Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.

Problem:

  • Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
  • Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
  • Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.

Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

Steuern, Rente, Bank, Versicherung, Steuererklärung, Finanzamt, Rentenversicherung
MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?

Hallo,

mir wurde von der DRV Bund eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Der erste Termin verlief relativ erfolgreich. Man hat mich darauf hingewiesen das es auf eine Umschulung hinauslaufen wird - da ich bereits eine abgeschlossene Erstausbildung habe und in diesem Bereich nicht mehr Arbeiten darf.

Beim ersten Gespräch teilte man mir mit, dass man mich gerne zu einer "Berufsfindungsmaßnahme" einladen würde. Ich soll mir jedoch nebenbei Ausbildungs- bzw. Umschulungsangebote suchen.

Ich habe heute den 2. Termin gehabt und habe daher 7 Angebote aus meinem Wunschbereich eingereicht, bei denen ich mich bereits mit Hinweis auf die Förderung der DRV Bund beworben habe.

Heute hieß es aufeinmal, dass ich diese Maßnahme machen MUSS und es passieren kann das ich eine überbetriebliche Maßnahme im Berufsförderungswerk bekomme für 2 Jahre. Dies will ich aber nicht da man mir beim Erstgespräch zugesichert hat man kümmert sich mit mir zusammen und eine Umschulung und Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Ich habe daher die Frage gestellt, wenn ich diese 2 wöchige Findungsmaßnahme absolviere, die aber zu dem Entschluss kommen Sie würden mich lieber überbetrieblich Ausbilden, ob ich dann trotzdem eine richtige Ausbildung suchen kann?

Darauf hin erhielt ich die Antwort: Nein. Wenn ein Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt mich einstellen und Ausbilden würde, das BfW aber der Meinung ist für mich wäre begleitend und überbetrieblich besser, würde die Entscheidung des BfW Vorrang haben.

Ist das so korrekt?

Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bisher immer gearbeitet und ein selbstständiges Leben geführt. Jetzt sagte die DRV mir, das ich für 2 Jahre Ausbildung in ein Internat ziehen MUSS. Wie stellen die sich das vor? Wo soll ich die 2 Jahre mit meiner Wohnung hin, die wird ja nicht mitfinanziert und wäre 140 km entfernt. Wo sollen die Möbel hin? Kann sowas verlangt werden, das man sozial einen Schritt zurückgeht statt vor? Oder habe ich Recht auch bei einer überbetrieblichen Ausbildung auf eine eigene Wohnung die "nah" am Ausbildungsort ist?

Ich bin sehr entäuscht und weiß derzeit einfach nicht weiter. Ich möchte diese Maßnahme eigentlich nicht machen, weil ich finde das man in 10 Tagen nicht entscheiden kann, der hat das drauf oder nicht. Ich möchte mich nicht von Leuten als dumm hinstellen lassen - die letztendlich eventuell nur "Auszubildene" gewinnen wollen um weiterhin die guten Gelder vom Staat und der DRV zu kassieren. Wobei ich hier niemanden etwas unterstellen möchte.

Konkret: 1.) Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen? 2.) Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen? 3.) Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?

Beste Grüße

Felix

Reha, Berufsfindung, DRV, Rehabilitation, Rentenversicherung, Umschulung
Was sollte ich tun, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde trotz schwerer Krankheit?

Hallo zusammen, seit langem bin ich um die Erwerbsminderungsrente meiner Mutter am kämpfen. Leider wurde diese bereits zweimal abgelehnt, nach Widerspruch.

Meine Mutter hat folgende Krankheiten:
Asthma brochniale mit Lungenfunktionseinchränkung (Atemnot und muss immer wieder nach kleinster Anstrengung Notfallspray benutzen), Bluthochdruck (zurzeit med. gut einstellbar), mittel- bis schwergradige Depression bei rez. depressiver Störung (zumal der Pychologe die Diagnose nach über 1 Jahr Behandlung gegenwärtige schwere Episode mit psychotischen Symptonen festgestellt hat bzw. diagnostiziert hat).

Sie hatte auch vor ca. einem halben Jahr einen Gutachten von ihrer privaten Krankenversicherung angeordnet bekommen. Dort hat der Gutachter diagnostiziert, dass Sie schizophren ist. Da sie sehr verwirrt ist und nachts von Geistern erzählt, die Sie im Schlaf würgen. Zudem hat sie Harninkontinenz, hat Refluxerkrankung, kann seit ihrer Kindheit nicht riechen, sprich Geruchssinnverlust und dadurch bedingt Geschmacksbeeinträchtigung.

Hämorrhoiden 2 Grades immer wiederkehrend. Rückenschmerzen, somatforme Schmerzstörung. Sie hat nachts Ein bzw. Durchschlafprobleme. Sehr starke Konzentrationsprobleme, Schmerzen am ganzen Körper, sodass Sie gezwungen ist bis 3-4 Schmerztabletten am Tag zu sich zu nehmen. Sie nimmt gar nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil. Keine Freunde, bzw. Kontakt zu Freunden. Sie ist auf die Wohnung beschränkt. Selbst leichte Haushaltstätigkeiten wie. z. B. Einkaufen, kann sie nicht mehr wahrnehmen.

Antriebslosigkeit und ist sehr oft gedanklich abwesend, sodass sie meist nicht ansprechbar ist. Ich habe in den letzten Jahren vieles unternommen, dass es ihr wieder gibt, allerdings ohne Erfolg. Eine Reha wurde abgelehnt, weil Sie dafür zu krank ist. Jetzt habe ich noch einen Termin in der Tagesklinik, zumal ihre Ärzte sagen es wird keinen Sinn machen, da es nicht in Muttersprache erfolgen wird, (kein Arzt in unserer Muttersprache und Deutsch kann sie kaum).

Ich habe jetzt von vielen gehört, dass eine Eu-Rente sehr schwierig ist, bzw. kaum noch möglich ist. Ich will aber nicht aufgeben, oder sollte ich? Sie war tätig als Reinigungskraft und ist seit ca. 2,5 Jahren krank geschrieben. Zurzeit lebt sie vom Amt.

Rente, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachten, Rentenversicherung
Reha + Krankengeld + Terminverschiebung - Krankenkasse handelt eigenmächtig!

Hallo,

ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankengeldbezug. Von meinem Psychologen wurde ein Reha Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und dieser wurde auch bewilligt.

Nun teilte mir die Klinik einen Aufnahmetermin in kurzer Zeit (10 Tage) mit.

Da ich mich in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung befinde (Knochenschwund, Kieferaufbau, Sinuslift etc.) - Kosten ca. 16.000 Euro Eigenbeteiligung - erzählte ich dem Zahnarzt von der bevorstehende Reha.

Der Zahnarzt teilte mit mit, dass ich aufgrund der Zahnbehandlung und Komplikationen vor Ort der Reha diese zur Zeit nicht antreten kann - er wolle mir ein Schreiben dazu senden.

Das Schreiben ist aber seit 3 Tagen nicht angekommen, der Zahnarzt ist im Urlaub bis 31.10.2011 (Reha Antritt wäre der 02.11.2011).

Nun teilte ich der Krankenkasse den Vorfall mit, schickte die privatzahnärztlichen Verträge mit und die Terminzettel und teilte mit, dass eine Reha nicht vor Januar 2011 angetreten werden kann.

Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.

Daraufhin erhielt ich eine E-mail von der Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:

"Ich warte die zahnärztliche Stellungnahme ab und werde mich dann mit unseren beratenden Ärzten über das weitere Vorgehen abstimmen."

Aus zeitnahen Absagegründen teilte ich dann mit:

"am 21.10.2011 hat mir mein Zahnarzt zugesichert, die zahnärztliche Stellungnahme gefertigt zu haben und diese bereits dort im Postausgang lag.

Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese am 22.10.2011 oder spätestens am 24.10.2011 hier bei mir eingehen wird.

Bis zum heutigen Tage ist leider kein Brief angekommen - die Zahnarztpraxis ist bis einschließlich 31.10.2011 wegen Urlaubs geschlossen.

Ich habe daher frühestens am 01.11.2011 die Möglichkeit, mit der Praxis erneut Kontakt aufzunehmen, der Reha Termin ist aber auf den 02.11.2011 bestimmt worden.

Herr Bischoff, auch ich habe Fristen, die Klinik und den Rententräger im angemessenen Zeitraum zu informieren, der mir leider am 01.11.2011 zu spät erscheint, da die Klinik eine Rückantwort bis zum morgigen Tage erwartet.

Bevor ich jetzt einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen werden, erbitte ich Ihre Stellungnahme am heutigen Tage."

Daraufhin rief die Krankenkasse eigenmächtig in der Klinik an und stellte den Termin um (obwohl die Krankenkasse keinen Reha Antrag gestellt hat und auch nicht der Träger der Reha ist) und teilte mir dann mit:

"wir haben für Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbart. Laut Ihrer Information ist der letzte Zahnarzttermin am 17.11.2011.

Der neue Aufnahmetermin ist der 22.11.2011. Sie erhalten ein neues Einladungsschreiben von der Reha-Klinik. "

... das ist doch schon eine Frecheit, am 22.11.2011 ist die Zahnbehandlung doch noch gar nicht abgeschlossen.

Was soll ich tun?

Gruß Mike

Reha, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung
Kündigung der Betrieblichen Altersvorsorge

hallo,

ich hab den Arbeitgeber gewechselt und möchte meine betriebliche altersvorsorge jetzt kündigen. Zahle seit genau 27 Monaten in diese ein.

Jetzt hab ich von der Versicherung so ein Formular (Freigabeerklärung) bekommen mit dem ich zu meinem alten Arbeitgeber muss und der diese unterschreiben muss.

Ich hab dann die Wahl zwischen den Punkten.

1. Die Versicherung kann beitragspflichtig von mir fortgesetzt werden.

2. beitragsfrei gestellt werden

3. vom neuen Arbeitnehmer übernommen werden (fällt weg da er es nicht macht )

 

Ich wollte dann eigentlich das Kästchen beitragsfrei ankreuzen und das ganze zusammen mit einer formlosen Kündigung an die Versicherung zurück senden. Kann ich das so machen?

Jetzt sind noch 2 Punkte die ich nicht verstehe.

Der Rückkaufswert der Versicherung beträgt bei mir 300 € . Ist das jetzt die Summe die ich bei einer Kündigung bekomme oder ist das der Wert der von der Summe abgezogen wird? weil eingezahlt hab ich bzw. mein Arbeitgeber ja mehr (jeden Monat 45 €)

Unter "Erklärung des Arbeitnehmers" muss ich damit einverstanden sein das ich im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages den Rückkaufswert nicht in Anspruch nehmen kann.

was heißt das jetzt genau? Das ich nix bekomme bei einer Kündigung? Verstehe das mit dem Rückkaufswert nicht genau.

 

hoffe mir kann jemand helfen

gruß und danke.

Finanzen, Altersvorsorge, Rentenversicherung
Studium als Grundschullehrer noch mit 43? Was bittet die Rentenversicherung als Alternativen?

Hallo, ich habe Bürokaufmann gelernt und nie etwas auf diesem Beruf aufgebaut, immer nur gejobbt. 

Ich habe nun 4 Wochen Hort hinter mir und einen ersten Eindruck erhalten von dem Beruf des Erziehers. ich arbeite dort als Ein Euro Jobber (AGH).

Ich weiss halt noch nicht ganz ob das was für mich ist, ob ich dem Gewachsen bin, bin aber auf der einen Seite bin ich ziemlich davon überzeugt. 

Ich bin nun 37 Jahre, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist bin ich 41 ! Dann stelle ich mir vor zwei Jahre in dem Job in Vollzeit zu arbeiten und dann mit 43 ein Teilzeitstudium als Grundschullehrer oder Sozialpädagoge zu machen und auf Teilezit in einer Kita zu arbeiten.

Meint Ihr das macht noch sinn ? Das Studium würde ich dann mit 43 Jahren beginnen und das dauert ja dann auch noch zwei oder drei Jahre. Ich meine, werde ich dann auch darin arbeit finden?

Das alles ist für mich endlich eine neue Berufliche Perspektive. Ich habe kein Abitur, aber mit der Erzieher Schule erhalte ich dann einen Abschluss mit dem man Studieren kann.

Also meine Frage : Kann man mit 43 Jahren noch in Teilzeit Grundschullehramt oder Sozialpädagogik studieren und macht es sinn ? Meint Ihr ich nehm mir da zuviel vor ?

Und was bietet die Rentenversicherung für alternativen an zur Teilhabe am Arbeitsleben ? 

Vielen Dank für die Antworten . Schönen Gruss
 

Beruf, Studium, Rentenversicherung

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