Versicherung weigert sich einen Schadenspiegel auszustellen?

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir wegen eines Tarifmodelwechsels gekündigt - mein alter Tarif wird nicht mehr fortgeführt.Mein neuer Versicherer wartet auf einen Schadenspiegel, den meine alte Versicherung einfach nicht ausstellt. Ich habe diese mehrmals per Einschreiben mit Rückschein angefordert.Welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich an den Schadenspiegel zu kommen? - Schließlich verhindert mein alter Versicherer einen neuen Vertragsabschluss.Ich bin ratlos.

UPDATE:

Bisheriger Vertrag: 

Es handelt sich um einen alten Vertrag, bei dem z.B. Kapitalgeschäfte mit abgedeckt waren. Diese werden in aktuellen Verträgen nur gegen einen satten Aufpreis angeboten. Mein Versicherer möchte diese alten Verträge, die offensichtlich eine hoches Risiko für den Gewinn der Versicherung bedeuten loswerden.

Kündigung: 

Mein Versicherer hat regulär vor Ablauf der jährlichen Vertragsverlängerung gekündigt. In der Kündigung wird als Grund das Ausmustern alter Vertragsmodelle genannt und mir ein Angebot für einen neune Vertag unterbreitet.

Wunsch: 

Aus Gründen, die ich hier nicht weiter ausführen möchte, möchte ich auf keinen Fall bei diesem Versicherer bleiben.

Schadenspiegel: 

Ist in der Versicherungsbranche nicht ungewöhnliches. Er muss vom bisherigen Versicherer ausgestellt werden.

Neuer Versicherer: 

Bei einem neuen Vertragsabschluss muss man angeben, ob eine RS Versicherung bestand und wer diese gekündigt hat. Um den auszuschließen, dass der neue Kunde hohe Kosten verursacht, hat die Versicherung das Recht einen Schadenspiegel vom Vorversicherer anzufordern.

Problem:

Der Vorversicherer antwortet nicht auf meine schriftlichen Ersuche einen Schadenspiegel auszustellen. Wie kann ich ihn dazu zwingen? Gibt es hier Gesetze auf die ich mich berufen kann? Muss ich mich an was weiß ich für eine Aufsichtsbehörde wenden oder eine Verbraucherzentrale?

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Was mache ich bei Untätigkeit meines eigenen Anwalts?

Ich bin ein wenig verlegen bzgl. der Formulierung dieser Frage, da hierzu schon vielfach Antwort gegeben wurde, die ich jedoch alles in allem sehr unbefriedigend finde.

Ich bin rechtschutzversichert mit 250 EUR Selbstbeteiligung je Rechtsfall. Das Sondierungsgespräch beim Anwalt meiner Wahl wird übernommen. Die Selbstbeteiligung fällt erst bei Mandatsübernahme und Tätig Werden des Anwalts an.

Ich habe mir einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht gesucht, da es bei mir um Streitigkeiten mit der Hausverwaltung geht.

Ich hatte mich gut auf den Termin vorbereitet und alle mir vorliegenden Unterlagen zusammengestellt. Im Vorgespräch habe ich meinen Fall vorgetragen, der Anwalt hat fleißig mitgeschrieben und mir einige allgemeine Informationen gegeben (keine fallspezifischen, da er sich ja bei Mandatsübernahme erst einmal einen Überblick über die konkrete Situation machen musste). Mir wurde mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen kommen könne, da er derzeit mit vielen Aufträgen beschäftigt sei, dass aber alles fristgerecht bearbeitet werden könne.

Der Gegenstandswert setzte sich aus mehreren Punkten auf ca. 5.300 EUR fest, davon wurden ca. 570 EUR Anwaltskosten für den Fall geltend gemacht.

Letztlich wurde ein Schreiben aufgesetzt, das die Gegenseite zurückgewiesen hat und es fand ein weiteres einstündiges Gespräch statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei ist es jedoch geblieben und es ist nichts erfolgt. Seit 1 Jahr dümpelt nun alles dahin, tätig wurde mein Anwalt bis heute nicht mehr. Auf meine nachfolgende zweimalige Kontaktaufnahme per E-Mail und aufgrund Nicht-Reagierens dann auch telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass die Anwaltskosten, die geltend gemacht werden konnten, mit den bisherigen "Bemühungen" bereits abgegolten worden seien und da der Stundensatz des Anwalts 200 EUR betrage, ich ein weiteres Tätig werden nun aus eigener Tasche zahlen müsse.

Natürlich kann ich den Anwalt wegen Untätigkeit wechseln, dann übernimmt das aber nicht die Versicherung und ich darf den neuen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Mich ärgert jedoch vielmehr, dass außer einem Schreiben nichts geschehen ist und der Anwalt meiner Ansicht nach meine Interessen nicht gewahrt oder verfolgt hat. Nicht einmal vollständige Informationen habe ich erhalten (einmal wurde es mir so, ein anderes Mal anders erzählt). Kann das rechtens sein?

Wenn ein Anwalt ein Mandat übernimmt, sollte er doch den Fall auch ernst nehmen und nicht darauf verweisen, dass er daran nichts verdient, immerhin 250 EUR auch aus meiner Tasche. Wenn ich Geld verschenken will, kann ich das auch auf der Straße tun. Ich kenne auch andere Anwälte, die fair sind und für mich früher tätig geworden waren.

Ich vermute, solche Sachlagen sind stets schwammig und ich will auch meinen Anwalt nicht belangen, doch was kann ich tun? Ich habe noch immer ein ungeklärtes rechtliches Anliegen und fühle mich in letzter Zeitvon der deutschen Anwaltslandschaft in mehreren Fällen zunehmend im Stich gelassen.

Anwalt, Rechtsschutzversicherung
Lohnt es sich, eine zweite Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung kostet pro Jahr ca .€ 120 bis 300.

Ich hatte jetzt einen Schadensfall (Zivilprozess), bei dem ich noch nicht weiß, ob ich gewonnen oder verloren habe. Die Prozesskosten dürften sich ca. auf € 5000 belaufen. Ich war Beklagter, nicht Kläger.

Vor ca. 3 Jahren hatte ich schon einmal einen Schadensfall, der mit ca. € 2 200 zu Buche schlug,

Mein Versicherungsvertrag läuft schon seit ca. 20 Jahren, und die beiden genannten sind die einzigen Schadensfälle während dieser gesamten Zeit. Meine Rechtsschutzversicherung hat dennoch nun die Vertragsbedingungen geändert und meine Selbstbeteiligung erhöht. Das ist kein Problem, da ich niemand bin, der gerne Prozesse führt, wenngleich ich das nicht sonderlich fair finde.

Allerdings befürchte ich, dass ich realiter nicht mehr wirklich rechtsschutzversichert bin: Dies aus folgendem Grund:

Ich weiß, dass Rechtsschutzversicherungen gerne mal kündigen, wenn man sich als Versicherter nicht "rentiert". Das bedeutet: Sollte ich den laufenden Prozess verlieren, dann wird das meine Versicherung ca. € 5000,-- kosten. Deshalb können sie mich zwar nicht kündigen, da sie ja gerade eben einen geänderten Vertrag mit mir geschlossen haben

Aber: Wenn ich in Zukunft irgendwann einmal noch einen Schadensfall haben sollte, und das kann man ja nie wissen, dann befürchte ich , dass meine RV mich dann kündigen könnte. Und wenn man einmal von einer RV gekündigt wurde, dann ist es nicht mehr so einfach, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft wieder eine RV zu erhalten, so weit mir bekannt ist, oder sogar unmöglich.

Meine Fragen daher:

  1. Stimmt es tatsächlich, dass man bei keiner anderen RV mehr einen Rechtsschutzversicherungsvertrag bekommt, wenn man bereits einmal von einer RV gekündigt wurde?

  2. Ich würde gerne prophylaktisch eine zweite RV bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen. Dies nicht, weil ich etwa vorhätte, gegen irgend jemanden zu klagen, ganz im Gegenteil. Aber für den Fall, dass ich in Zukunft irgendwann einmal beklagt werden könnte, möchte ich nicht ohne tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dastehen. Konkret bedeutet das: Sollte ich in Zukunft irgendwann einmal zivilrechtlich beklagt werden, dann würde ich die neue Rechtsschutzversicherung heranziehen. Und erst beim übernächsten Mal die RV, die ich jetzt schon habe.

Das hört sich jetzt vielleicht nach überversichert an, das ist aber m. E. nicht der Fall. Ca. € 250 bis 400 pro Jahr, für zwei RV, halte ich für gut angelegtes Geld, wenn man dadurch einen faktisch und dauerhaft wirksamen Rechtsschutz hat, und v. a. nicht Gefahr läuft, von der RV gekündigt zu werden, sobald man mal zwei etwas größere Schadensfälle in relativ enger zeitlicher Folge hat.

=> Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, und v. a. wirksam, eine zweite Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Bitte nur Antworten von Usern, die wirklich Kenntnisse bzw. Erfahrung haben. Raten und vermuten kann ich selbst.

Vielen Dank.

Rechtsanwalt, Versicherung, Justiz, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung

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