Wir haben ein Problem mit einer willkürlichen Veränderung der Grenzgestaltung (2 m hoher Sichtschutz aus Schilfrohr über die gesamte Länge von 50m ) durch unsere neue Gartennachbarin und wollen uns das nicht gefallen lassen. Können wir noch zu dieser Sache, die bereits im März 2015 eingetreten ist, eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Wir glauben nicht, dass sie diese Baumaßnahme ohne Rechtsstreit wieder rückgängig macht.