Herr A ist Hausbesitzer und in zweiter Ehe mit Frau B verheiratet. Beide haben jeweils 2 Kinder aus erster Ehe, aber keine gemeinsamen Kinder. Damit Frau B nach seinem Tod weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen kann, setzen die Eheleute ein Berliner Testament auf.

Nach dem Tod der Vorerbin sollen die Kinder von Herrn A jeweils ein Drittel, also ingesamt zwei Drittel, die Kinder von Frau B zusammen ein Drittel des Vermögens erben. Da Frau B Hausrat, bewegliche Gegenstände sowie alle vorhandenen Bankguthaben als Vorausvermächtnis erhält, bezieht sich die vertragliche Nacherbfolge lediglich auf den Immobilienbesitz.

Als Herr A verstirbt, fordert seine leibliche Tochter ihren Pflichtteil und bekommt diesen von Frau B ausbezahlt. Für mich als juristischen Laien wirft dies einige - natürlich rein theoretische - Fragen auf:

1. Wird der ausgezahlte Pflichtteil-Betrag vom Hauswert abgezogen?

2. Hat die leibliche Tochter von Herrn A nach dem Tod der Vorerbin weitere Ansprüche, und wenn ja, welche?

3. Welchen Anteil erhält der leibliche Sohn von Herrn A nach dem Tod der Vorerbin? Welcher Zeitpunkt wird bei der Ermittlung des Hauswerts zugrunde gelegt: Todesdatum Herr A oder Todesdatum Frau B?

4. Ist es richtig, dass es bei einem Berliner Testament keinen Steuerfreibetrag für die Nacherben gibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!