Folgender Sachverhalt:

Meine Mutter ist gestorben, da mein Vater noch lebte war er alleiniger Erbe.

Ich habe noch eine Schwester und einen Bruder im Pflegeheim. Der Bruder hat einen gesetzlichen Vormund und dieser klagte dann von meinen Vater seinen Pflichtteil ein und nach vielen hin und her - wurde er dann ausgezahlt - in diesem Fall hatte aber der Bruder nichts von dem Geld, da es das Pflegeheim/der Staat bekam.

Ist der Bruder nun aus der Erbschaft völlig ausgeschlossen, da er vorzeitig ausgezahlt wurde?

Nun ist mein Vater gestorben. Auf dem Erbschein standen nur noch ich und meine Schwester. Jetzt nach einem guten Jahr bekomme ich einen Brief "richterliche Verfügung" vom Landgericht mit dem Betreff ""Rechtsstreit Name Bruder/ mein Name wegen Auskunft".

Und es wird festgelegt das der Streitwert 1/6 des Erbes ist.

Was habe ich damit zu tun? Dadurch das er auf dem Erbschein nicht mit stand, zahlte die Bank ihm natürlich auch nichts. Wieso werde ich hier "verklagt"?