In zweiter Ehe verheiratet, Berliner Testament, getrennte Konten mit Vollmacht für den Partner. Davor jeweils 1 Kind aus erster Ehe. Zu beiden kein Kontakt, unser Haupterbe soll NABU sein. Bei Tod eines Partners, können dann beide Kinder Pflichtteil verlangen oder nur das leibliche Kind vom Partner. Werden beide Konten zusammen genommen, oder nur das einzelne Konto vom Verstorbenen für Berechnung vom Pflichtteil des leiblichen Kindes?. Können beide Kinder Pflichtteil verlangen, trotzdem der Vater z.B. noch lebt? Danke für Rat Empfehlung.......