Guten Tag, ich habe eine Frage zu Anwaltskosten.

Mein Bruder hat das Elternhaus geerbt. Wert ca. 200.000,- Euro.

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten? Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen? Wie lange ist das Gutachten gültig?

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen. Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Ich habe jetzt eine Rechnung von meinem Anwalt erhalten. Kosten ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Ich ging davon aus, dass ich in diesem Fall keine Kosten habe. Ist es normal, dass mein Anwalt beide Parteien abkassiert?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?