Hallo Community, vor fast einem Jahr habe ich als Verkäufer einen privaten Kaufvertrag mit jemandem abgeschlossen. Der hat unterschrieben. Als er nicht zahlte habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wir haben Mahnbescheid beantragt, dann haben wir Vollstreckungsbescheid erwirkt. Mit dem Titel ist der Gerichtsvollzieher zum Beklagten (Schuldner, Käufer) der Sache. Der Beklagte war tatsächlich so dreist und hat die EV abgegeben, weil er angeblich nichts hat (er hat es wohl zur Seite geschafft). Nun bekomme ich vom Gericht eine Rechnung, daß ich seinen Anteil an Gerichtskosten zu zahlen hätte, da ich Zweitschuldner wäre. Was soll das? Ich selber bin z.Zt. arbeitslos und bekomme Hartz 4. Wer kennt sich aus und kann mir helfen?