Hallo Alle, hab da mal eine Anfrage und hoffe das da jemand bewandert ist. Darf das Finanzamt ohne jegliche Vorwahrnung Privat und Geschäftskonten pfänden? Vor allem ohne den Kontoinhaber darüber zu unterrichten??? Das skuriele an der Sache ist, das man noch erhebliche Guthaben beim Finanzamt hat. Und es gab auch keine Mahnung oder Zahlungserinnerung. Wie gesagt, bis heut, die Konten sind wieder frei, aber wir haben bis jetzt offiziell noch nicht mal eine Mitteilung darüber bekommen. Weder über den Betrag, noch wofür und das gepfändet wurde. Meines errachtens muss man einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss des Gläubigers erhalten. Oder hat das FA für sich eine Ausnahmegenehmigung????? Wenn jemand da Ahnung hat, meldet euch mal. Dann gibt es dort richtig Ärger. Danke schon mal.