Ist das Gesellschaftlich gewollt und in Ordnung?

Ich bin Autofahrer aus Leidenschaft. Habe lange verpennt den Führerschein zu machen, aber fahre seit 9 Monaten nun meinen Audi und möchte nicht mehr ohne. Ich fühle mich mit 25 auch einfach zu alt für den ÖPNV. Das ist für mich so ein Teenage-Schüler/Studenten Ding. Ich hätte darauf überhaupt keine Lust mehr, selbst kostenlos nicht.

Liegt aber auch noch daran, dass man nicht flexibel ist und teilweise auch "Gefangen". Wenn ich im Auto mal auf Toilette muss, dann kann ich ja irgendwo hin fahren oder meine Route mal ändern.

Im Bus bin ich gefangen (schon oft so gewesen) und dann muss man darauf hoffen, dass der jetzt bald mal anhält und dass dann was in der Nähe ist. Der Zug löst dieses Problem teilweise durch z.B. eigene Toiletten, aber das Problem mit der Route bleibt. Mir war auch mal schlecht und ich wollte raus, ging ja auch nicht. Türen sind halt zu.

Das Auto ist für mich außerdem auch ansonsten ein Safe-Space. Ich kann damit ohne Probleme um 2 Uhr Nachts irgendwo stehen ohne Angst haben zu müssen. Habe ich kein Auto, dann kann ich das nicht im gleichen Maße tun.

Im Auto kann man sonst auch schlafen und vieles mehr, wenn es mal nötig ist. Der zeitliche Vorteil kommt noch obendrauf usw. - Einkaufen muss ich auch erwähnen oder Transporte von z.B. Möbel...

Ich bin dann halt in der aktuellen Diskussion jemand, der nicht verzichten möchte und nicht wegsanktioniert und kaputtbesteuert werden will. Bin ich jetzt asozial?

Hätte übrigens auch nichts gegen umweltfreundliche Autos. Muss nur praktisch sein und bezahlbar. Ich kann mir kein E-Auto für ab 20.000€ leisten...

Echt verrückt eigentlich mittlerweile...

Bin ich verhasst?

Ich verstehe dich, weil... 71%
Ich finde das schlecht, weil... 29%
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Welche Verbesserungen für die Verkehrswende?

Welche Verbesserungen muss Deutschland umsetzen, um die Verkehrswende zu ermöglichen?

1. Einheitliche Fahrkarte für alle Verkehrsmittel (Fernzüge und ÖPNV)

2. Optimierte und gute Anschlüsse wie in der Schweiz (Ineinandertaktung aller Verkehrsmittel)

3. Taktsystem wie in der Schweiz

4. Direktverbindungen in alle Städte und Dörfer ohne Umstieg

5. Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

6. Ausbau des bestehenden Netzes. (Hauptstrecken auf 2, 4 oder 6 Gleise ausbauen, Nebenstrecken auf 2 Gleise ausbauen)

7. Neubaustrecken für den Fernverkehr, wo möglich

8. Umgehungsstrecken in den Städten für den Güterverkehr.

9. Güter auf der Schiene statt Straße. Beispielsweise mit mehr Güterbahnhöfen

10. Bessere Regelungen und mehr Rechte bei Verspätungen, Ausfällen und sonstigen Störungen

11. Dieselstrecken elektrifizieren, wo es sich lohnt.

12. Ausbau des Busverkehrs auf dem Land mit stündlichen oder halbstündlichen Bussen. Expressbusse, die den kürzesten/schnellsten/direktesten Weg in die nächste Stadt mit Bahnhof fahren. Und Busse, die mindestens bis 21 Uhr fahren. Täglich.

13. Auf Dieselstrecken, wo sich die Elektrifizierung nicht lohnt, Wasserstoff- oder Akkuzüge verwenden.

14. Guter Schienenersatzverkehr mit bequemen, komfortablen Autobussen, die im Stundentakt oder Halbstundentakt fahren und gute, optimierte Anschlüsse zum betroffen Zug garantieren.

15. WLAN und Steckdosen in allen Autobussen und Zügen

16. Barrierefreiheit an allen Bahnhöfen, Haltepunkten, Haltestellen und in den Bussen und Zügen.

17. WLAN, Steckdosen und Tische in beiden Wagenklassen.

18. Funktionierende, barrierefreie Toiletten

19. Bordrestaurant auch im IC2.

20. Zusatzzüge- und busse im Berufsverkehr, Schülerverkehr und Ferienverkehr/Reiseverkehr.

21. Ersatzzüge bei Verspätungen oder Ausfällen wie in der Schweiz.

22. P&R Parkplätze an allen Bahnhöfen und Haltepunkten

23. Fahrradstellplätze an allen Bahnhöfen und Haltepunkten

24. Teure Parkgebühren, sodass das Auto unattraktiv wird bzw. Verbot für alle Fahrzeuge in der Innenstadt (ausgenommen Anwohner, Taxi, Lieferanten, Einsatzfahrzeuge, Postzusteller usw.)

25. Teure Tankpreise, sodass das Auto unattraktiv wird.

26. Parkplätze zu Busspuren und Radfahrschutzstreifen umbauen.

Was davon sollte Deutschland für die Verkehrswende umsetzen?

ÖPNV, Zug
Was kann passieren?

Ich war heute einkaufen. 2 Flaschen Radler (für den heimweg, PET mit schraubverschluss) passten nicht in die tasche, also trug ich sie in der Hand (wollte sie eh unterwegs trinken). Als ich in den Bus stieg, wollte der Fahrer, dass ich damit draußen bleibe (er sah nicht, dass die 1. noch zu und 2. Wiederverschließbar). Ich steckte beide in die Jackentasche und sagte ihm, dass die zu ist. Erst dann fuhr er weiter. Eigentlich hatte ich vor, die 3 Minuten Fahrt zu nutzen, um beide 0,5l Flaschen zu leeren. Das tat ich dann nach dem aussteigen sofort. Und im nahen Penny holte ich mir noch ne 0,33l Dose Arapow (Vodka-Lemon+Lime) und exte die noch hinterher.

Was wär passiert, wenn ich das Bier nicht weg gepackt sondern es wie geplant getrunken hätte? Dies verstößt nicht gegen die beförderungsbestimmungen des Aachener Verkehrsverbundes bzw. der ASEAG https://avv.de/de/service/downloads?file=files/avv/files/service/downloads/tarifbestimmungen-befoerderungsbestimmungen/befoerderungsbedingungen.pdf&cid=5416). Auch ein Alkoholverbot gibt es nicht. Es fehlen entsprechende Schilder. Das einzige Schild ist folgendes:

Da ist lediglich eine Brauseflasche und keine Bierflasche zu erkennen.

Einen Fahrtausschluss/Beförderungsverweigerung kann es auch nicht geben, da die beförderungspflicht gemäß Paragraph 13 BoKraft gilt und die ausschlussgründe nicht vorliegen

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) § 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

Könnte das also konsequnzen haben?

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Recht, Gesetz, Bus, Hausrecht, ÖPNV
Wer hat Vorrang auf einen solchen Platz?

Ich bin eben mitm Bus von der arbeit zurück. Ich sitz meist auf dem Einzelsitz vor der Mittleren Tür (kein klappsitz), daran ein blaues Schild mit einem Strichmännchen mit Stock (also kein Schwerbehindertenplatz sondern für Gebrechliche). Nachdem ich dort bereits 38 Minuten saß und nur noch 6 bis zu meinem Ziel hatte, kam ein Typ mit nem Spazierstock und nem gelben Anstecken, auf dem sich drei Punkte in einem Dreieck angeordnet. Er meinte, ich hätte den Platz freizugeben, es sei ein Schwerbehindertenplatz. Ich sagte, dass dies keiner sei und sagte, er habe Anspruch auf einen Sitzplatz und nicht auf einen bestimmten. Er meinte, er müsse wegen seinem Anstecken direkt an einer Tür sitzen. Ich blieb weiterhin sitzen. Er ging zum Fahrer, der gerade abgelöst wurde. Der kam nach hinten und fragte, ob ich einen Behindertenschein (er meinte vermutlich den Schwerbehindertenausweis). Ich sagte "ja ich habe nen Behindertenausweis. Ich habe Asperger." Ich wollte den Ausweis (GDB 80%, kein weiterer Vermerk oder Buchstabe, einfarbig Grün) auch zeigen, aber die bloße Aussage reichte ihm. Er setzte den Mann dann vorne neben die Tür und gab seinem Kollegen Bescheid.

Hätte das auch anders enden können? Ich wär definitiv nicht aufgestanden, da ich auf Arbeit als beschäftigter in einer Außenarbeitsgruppe einer Werkstatt für behinderte Menschen den ganzen Tag stehen muss. Einen Fahrtausschluss könnte es wegen Paragraph 13 der BoKraft nicht geben:

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
§ 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

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Recht, Gesetz, Bus, Hausrecht, ÖPNV

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