Warum wird die einbahnstraße nicht beachtet?

An dieser Stelle wird ständig von den Radfahrern die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung genutzt. Das ist dort aber Recht gefährlich, da eng, beidseitig parkende Autos und Linienbusverkehr. Ich habe das schon vor nem Jahr bei der Stadt gemeldet, dass dort mal was geschieht (aber wegen der Gefahr drum gebeten, dass man es nicht durch ne Freigabe löst wie es hier sonst gemacht wird). Vor einigen Monaten ist neben dem rechten, sehr schmalen Fußweg ein VZ 241 kombinierter fuß und Radweg aufgetaucht. Aber es gibt keine Markierung und ist auch viel zu eng dafür (man kommt nicht aneinander vorbei). Der Linke wäre besser geeignet. Es wird weiter auf der straße gefahren. Ich (Fußgänger) hatte dadurch schon etliche beinahekolissionen mit Geisterradler, da ich beim straße überqueren ja nicht mit Verkehr aus dieser Richtung rechne. Wenn ich die ansprach, sagten die immer "einbahnstraßen gelten nicht für Radverkehr."

Dabei wäre das so einfach zu umfahren, nämlich über diese Straße:

Warum will da keiner Fahren? Meine Mutter meint, das sei gefährlich dort für Radfahrer da sehr steil und unten direkt die Hauptstraße. Das schaffen ungeübte nicht, da rechtzeitig zu bremsen.

Ist das dort rechtens, die einbahnstraße falschrum zu befahren?

Warum wird's überhaupt gemacht?

Warum gibt die Stadt den Gehweg frei, obwohls gefährlich ist?

Gilt nicht die Benutzungspflicht für den Bürgersteig?

Warum macht die Stadt da nix dran? Bspw. verstärkt kontrollieren?

PS: ich hab da mal 15 Geisterradler innerhalb von 10 Minuten gezählt.

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Fahrrad, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt
Was kann passieren?

Ich war heute einkaufen. 2 Flaschen Radler (für den heimweg, PET mit schraubverschluss) passten nicht in die tasche, also trug ich sie in der Hand (wollte sie eh unterwegs trinken). Als ich in den Bus stieg, wollte der Fahrer, dass ich damit draußen bleibe (er sah nicht, dass die 1. noch zu und 2. Wiederverschließbar). Ich steckte beide in die Jackentasche und sagte ihm, dass die zu ist. Erst dann fuhr er weiter. Eigentlich hatte ich vor, die 3 Minuten Fahrt zu nutzen, um beide 0,5l Flaschen zu leeren. Das tat ich dann nach dem aussteigen sofort. Und im nahen Penny holte ich mir noch ne 0,33l Dose Arapow (Vodka-Lemon+Lime) und exte die noch hinterher.

Was wär passiert, wenn ich das Bier nicht weg gepackt sondern es wie geplant getrunken hätte? Dies verstößt nicht gegen die beförderungsbestimmungen des Aachener Verkehrsverbundes bzw. der ASEAG https://avv.de/de/service/downloads?file=files/avv/files/service/downloads/tarifbestimmungen-befoerderungsbestimmungen/befoerderungsbedingungen.pdf&cid=5416). Auch ein Alkoholverbot gibt es nicht. Es fehlen entsprechende Schilder. Das einzige Schild ist folgendes:

Da ist lediglich eine Brauseflasche und keine Bierflasche zu erkennen.

Einen Fahrtausschluss/Beförderungsverweigerung kann es auch nicht geben, da die beförderungspflicht gemäß Paragraph 13 BoKraft gilt und die ausschlussgründe nicht vorliegen

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) § 13 Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt.

Könnte das also konsequnzen haben?

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