Die Tochter mit der Generalvollmacht "über den Tod hinaus", teilt das Erbe mit ihrer noch lebenden Schwester und verschweigt die Kontostände, schließt also die 4 Kinder der verstorbenen 2 Geschwister vom Erbe aus. Inwieweit ist die Tante auskunftspflichtig? Die jetzt erst eingeholten Bankauskünfte zeigten mehrere Tausend Euro Guthaben am Todestag. Bisherige Gespräche ergaben ein gerade ausreichendes Guthaben für die Beerdigung.