Die Verstorbene hatte einen riesen Berg Schulden was bekannt war und deshalb haben die Erbberechtigten alle das Erbe ausgeschlagen. Einige Jahre später kann die Person erben, dieser Anspruch geht auf die Kinder der Verstorbenen über oder? Diese hatten aber damals das Erbe (Schulden) ausgeschlagen, können sie jetzt erben (Geld)? Die jetzt verstorbene Person zahlte nach dem der Schuldnerin weiter deren Schulden ab, hat das Einfluß auf die Höhe des Erbteils? Erben würden ursprünglich beide Geschwister zu gleichen Teilen, ein Geschwisterkind verstorben, dann geht deren Anteil automatisch an deren Kinder über (Welche ja das Erbe ausgeschlagen hatten?)?