Ein Miterbe hat die Generalvollmacht über den Tod hinaus. Hat er die Pflicht die Miterben einer Erbengemeinschaft über die Höhe der Erbschaft zu informieren. Oder muss er dies erst auf Nachfrage tun? Zwei Erbberechtigte haben das Konto geschlossen und beim Kreditinstitut unterschrieben die Alleinerben zu sein. Die Kinder der verstorbenen Geschwister wurden ausgeschlossen.