Für meine Tochter habe ich ein Erbe ausgeschlagen, sie ist die einzige Erbin und wir hatten keinen Kontakt schon seit Jahren zur verstorbenen Oma. Das Familiengericht prüft nun, ob der Ausschlagung stattgegeben werden kann. Bis dahin stehen wir jetzt im Nichts. Die Verstorbene hat eine Mietswohnung, hier wird zur Zeit die Miete von der gezahlten Kaution einbehalten. Noch der Mai ist damit abgedeckt, ab Juni ist alles offen. Wenn nun das Familiengericht der Ausschlagungnicht zustimmt und wir diese Entscheidung mit Beschluss erst im Juli erfolgt, was dann? Ich würde mich gerne jetzt darum kümmern, dass die Mietswohnung gekündigt wird und auch alle anderen Dinge, Wasser, Strom ect.! Denn die Aussage der Familiengerichtsfrau war schon so, dass ich damit rechnen kann, dass sie meiner Ausschlagung nicht zustimmen, da wir keinerlei Beweise einer Verschuldung haben. Ich habe im Freundeskreis nachgefragt und einzig die Aussage bekommen, dass es einen Golf in der Tiefgarage gibt und die komplette eingerichtete Wohnung, sonst ist nichts bekannt.