Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?

Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.

Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).

Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.

Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.

Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.

Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.

Danke für die Antworten ...

Unfall, autovermietung, Haftpflichtversicherung, Mietwagen, Schadensregulierung
Parkunfall mit Lackschaden mit Mietwagen/Transporter?

Mir ist letzte Woche ein kleines Malheur beim Möbelkauf passiert. Hab beim rückwärts einparken einen kleinen Fiat übersehen und ihn an der Seite gestriffen (KEINE Beule). Die Besitzer waren aber direkt daneben und klopften direkt gegen den Wagen, sodass ich das fremde Auto nicht noch weiter trakierte. Wie gesagt, der Schaden war sehr gering. Zwei kleine Kratzer am rechten Kotflügel. Mein Mietwagen hatte höchst wahrscheinlich hinten links an der Kunststoff Stoßstange/bzw. Kotflügel 1 kleinen Kratzer (jedoch war der Kratzer da in in guter Gesellschaft...war halt ein 10 JAhre alter Lieferwagen).

Die Leute haben auf Polizei bestanden, was ja auch ok ist....Da der Schaden wirklich nicht so groß schien war ich der Meinung, den selber zu zahlen....und da der Schaden an dem Transporter nicht auffiehl bzw. der Wagen bereits einiges an Beulen und Kratzern hatte habe ich den Schaden auch nicht der Vermietung gemeldet (ja ich weiss... ich bin ein Monster)

Jetzt habe ich die böse Überraschung bekommen. Der Beschädigte hat mir einen Kostenvoranschlag von über 1000 € geschickt.

Ich kann mir zwar vorstellen, dass eine Markenfirma dafür soviel Geld haben will...aber ich finde das einfach nicht gerechtfertigt....Zumal ich jetzt das aus eigener Tasche bezahlen will/muss.

Habe mir schon überlegt, an den guten Willen des Beschädigten zu appellieren und ihn bitten ob er es zunächst mit einer Smart Repair zu versuchen will(Lackklinik) ... Allerdings wollte ich mal fragen obs vielleicht noch weitere Alternativen gibt bzw. ob hier jemand ähnliche ERfahrungen gamcht hat.

Kratzer, Unfall, Lackschaden, Mietwagen, Smart Repair, parkunfall
MIt Mietwagen und 6km/h in Frankreich angeblich geblitzt...dubioser Brief..bezahlen?

Ich bin mit dem Mietwagen in Frankreich letzte Woche angeblich geblitzt worden. Habe dadurch erst erfahren, als ein Brief aus Frankreich ins Haus trudelte. Komplett auf Französisch und ohne Bankverbindung unterstellen sie mir 6 (!!) km/h zu schnell gefahren zu sein. Limit 70, gefahren 76 . Dann steht noch klein darunter, dass die Geschwindigkeit abzüglich der Toleranz 71 km/h beträgt. Sagt Google-Translator.

Ich kann nicht glauben, dass ich für 6 (!!!) angebliche kmh, bzw. ja eigentlich nur EINEN KILOMETER zuviel, 68 Euro bezahlen soll. Und den Blitzer hab ich auch nirgendswo wahrgenommen.

MIt meinem minimalsten Französischverständnis wollen sie also 68 Euro von mir. Dann steht da noch ein Betrag von 45 Euro. Wenn ich irgendwie in weniger als 45 Tagen zahle oder so. Vemute ich. Da steht ne ganze Menge. Aber wie soll ich denn bitte bezahlen? Es ist eine "Carte de Paiement" dabei, aber den kann ich ja nicht in Deutschland nicht verwenden. Komisch finde ich auch, dass nichts auf Englisch oder so steht. Sie erwarten quasi, dass ich den Brief lesen kann. Kann ich aber nicht. Da ich Deutscher bin.

Keine Bankverbindung und nur eine Internetadresse ist hinterlegt. http://www.interieur.gouv.fr/

Bei der Telefonnummer geht niemand ran. Ich kann auch kein Französisch sprechen.

Irgendwie kommt mir da was faul vor...was meint ihr dazu? Wäre um jede Hilfe dankbar.

Brief, Geschwindigkeit, Frankreich, geblitzt, Mietwagen
Freiberuflicher Chauffeur?

Also irgendwie habe ich ständig Komplikationen mit den Abrechnungen und bräuchte mal detaillierte Infos, Google konnte leider nichts genaues ausspucken.

Ich fahre für drei verschiedene Unternehmen als Chauffeur bzw Mietwagenfahrer und besitze den Personenbeförderungsschein. Meine Rechnungen stelle ich wie folgt: "Dienstleistung Monat Juli" Menge = Stunden Einzelpreis Gesamtpreis zzgl. MwSt = Endpreis

Eins dieser drei Unternehmen stört das Wort "Dienstleistung" Ich soll Chauffeurservice, Fahrdienste oder Kurierdienste eintragen wegen Finanzamt.

Meine Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: KEINE eigenen Autos, also kein eigenes Gewerbe Ich mache eine Fahrt von Düsseldorf nach Berlin (Person oder Brief/Paket), übernehme ein Auto, liefere entsprechend ab und stelle das Auto nach der Rückkehr in Düsseldorf ab. Ich erbringe also eine reine Dienstleistung oder sehe ich das falsch?

Zu den Fragen: 1. Was genau müsste ich denn in meine Gewerbeanmeldung reinschreiben? Und zwar so dass ich auch von der BG Verkehr und IHK, etc in Ruhe gelassen werde? - Fahrtenservice, Kurierdienste, Chauffeurservice? Wenn ich Mietwagenservice reinschreibe dann hab ich sofort Strassenverkehrsamt, BG und IHK am Hals.

  1. Was genau schreibe ich auf die Rechnung?

  2. Welchen Unterschied macht es ob ich die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender durchführe?

P.S.: ich hab das vorher neben dem Studium auf 400 Euro Basis gemacht, seit Mai umgestellt und arbeite seitdem auf Rechnung, seitdem quäle ich mich auch ständig mit diesen Fragen. Bitte um eure gesitreichen Antworten

bitte erspart mir Warnungen vor dem was alles passieren kann wenn..., Infos zu Scheinselbständigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung oder anderen Dingen. Solchen Fragen habe ich mich längst gestellt, ich wünsche mir nur konkrete Lösungsvorschläge wie ich es RICHTIG machen soll... Vielen Dank im Voraus

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Strafzettel aus Spanien

Hi,

ich habe heute einen Brief von der Autovermietung Hertz bekommen - scheinbar wurde ich im Spanienurlaub geblitzt. Leider ist das ganze sehr undurchsichtig. Der Brief ist in Englisch, anbei eine Kopie des Bescheids vom "Ministerin del inferior". ich bin wohl satte 25km/h zu schnell gewesen...da muss ich echt ne Beschilderung übersehen haben. Auf der Kopie steht was von 100EUR, aber wenn man innerhalb von 20 Tagen zahlt sinds nur 50EUR. Quer über die ganze Kopie steht "documento informative, no valide para el pago". Nun zum Schreiben von Hertz: da nochmal ein Auszug zu lesen aus deren Terms and Conditions: "14.2 If we are required to pay and/or process such road tolls, fines, charges or associated costs, you agree that we may charge you with the amount we are required to pay plus a reasonable administration charge for 1 dealing with this matters." Dann steht da noch brav die Bankverbindung mit dem Hinweis die Strafgebühr plus die "reasonable" Administration Fee von schlappen 35.40EUR zu zahlen.

So...nun zu meinen Fragen: 1.) Kann ich davon ausgehen das Hertz für mich die Strafe gezahlt hat? 2.) Wenn ja...haben sie das innerhalb von 20 Tagen getan und muss ich dann "nur" 50+35,40EUR zahlen?

Ich vermute mal ganz stark Hertz hofft auf "Dumme" die das mit den 50% nicht raffen und erwähnen daher den Betrag nicht in ihrem Anschreiben...denn auf dem Strafbescheid führt der zugeführte Hinweis "documento informative, no valide para el pago" zufällig über die entscheidenden stellen wo das mit den 50% Nachlass zu lesen wäre.

Ich würde ja direkt Hertz kontaktieren...aber Hertz.de verweist auf Hertz.es und auf dem schreiben steht nur eine Madrider Adresse von Hertz....keine Telefonnummer oder email Adresse...

Spanien, Bußgeld, Mietwagen, Strafe

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