Mietwagen trotz Bezahlung nicht mehr verfügbar, da zu spät abgeholt. 0 Uhr Missverständnis! Anwalt?

Hallo,

Am 27.04.2015 sind wir um 23:55 Uhr in Palma de Mallorca gelandet und wollten anschließend unseren Mietwagen bei Goldcar abholen. Ich hatte bei der Buchung 27.04.2015 00:00 Uhr angeben und die richtige Flugnummer. Ich hätte ( wie ich heute weiß) 28.04.2015 00:00 Uhr angeben müssen. Für mich war 00:00 Uhr die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 28.04. - ein Missverständnis also. Außerdem habe ich die richtige Flugnummer angegeben aus der hervorgeht, dass der Mietwagen nach dem 27.04. 23:55 Uhr abgeholt wird. Als wir bei Goldcar nach längerem warten endlich dran kamen wurde uns gesagt die Reservierung gelte nicht mehr. Umverständlich für mich, da wir ja schon bezahlt haben. Nach langem diskutieren sagte uns die Dame am Schalter das die einzige Möglichkeit darin besteht einen neuen Mietwagen zu buchen. Dieser hat uns dann 306,20€ gekostet. Das war der günstigste Wagen! Da wir auf einen Mietwagen angewiesen waren blieb uns keine andere Möglichkeit als ihn zu bezahlen. Obwohl wir ja eigentlich schon einen Mietwagen für die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 06.05. bezahlt hatten! Für mich eine unverschämte Geschichte! Ich sehe es nicht ein auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Gibt es wohl eine Möglichkeit einer Erstattung der Kosten für den teuren Mietwagen? Wir haben über Check 24 gebucht. Dort warte ich noch auf Antwort...

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Anwalt, Rechte, Klage, Mietwagen, Rechtslage, check24
Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?

Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.

Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).

Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.

Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.

Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.

Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.

Danke für die Antworten ...

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Parkunfall mit Lackschaden mit Mietwagen/Transporter?

Mir ist letzte Woche ein kleines Malheur beim Möbelkauf passiert. Hab beim rückwärts einparken einen kleinen Fiat übersehen und ihn an der Seite gestriffen (KEINE Beule). Die Besitzer waren aber direkt daneben und klopften direkt gegen den Wagen, sodass ich das fremde Auto nicht noch weiter trakierte. Wie gesagt, der Schaden war sehr gering. Zwei kleine Kratzer am rechten Kotflügel. Mein Mietwagen hatte höchst wahrscheinlich hinten links an der Kunststoff Stoßstange/bzw. Kotflügel 1 kleinen Kratzer (jedoch war der Kratzer da in in guter Gesellschaft...war halt ein 10 JAhre alter Lieferwagen).

Die Leute haben auf Polizei bestanden, was ja auch ok ist....Da der Schaden wirklich nicht so groß schien war ich der Meinung, den selber zu zahlen....und da der Schaden an dem Transporter nicht auffiehl bzw. der Wagen bereits einiges an Beulen und Kratzern hatte habe ich den Schaden auch nicht der Vermietung gemeldet (ja ich weiss... ich bin ein Monster)

Jetzt habe ich die böse Überraschung bekommen. Der Beschädigte hat mir einen Kostenvoranschlag von über 1000 € geschickt.

Ich kann mir zwar vorstellen, dass eine Markenfirma dafür soviel Geld haben will...aber ich finde das einfach nicht gerechtfertigt....Zumal ich jetzt das aus eigener Tasche bezahlen will/muss.

Habe mir schon überlegt, an den guten Willen des Beschädigten zu appellieren und ihn bitten ob er es zunächst mit einer Smart Repair zu versuchen will(Lackklinik) ... Allerdings wollte ich mal fragen obs vielleicht noch weitere Alternativen gibt bzw. ob hier jemand ähnliche ERfahrungen gamcht hat.

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MIt Mietwagen und 6km/h in Frankreich angeblich geblitzt...dubioser Brief..bezahlen?

Ich bin mit dem Mietwagen in Frankreich letzte Woche angeblich geblitzt worden. Habe dadurch erst erfahren, als ein Brief aus Frankreich ins Haus trudelte. Komplett auf Französisch und ohne Bankverbindung unterstellen sie mir 6 (!!) km/h zu schnell gefahren zu sein. Limit 70, gefahren 76 . Dann steht noch klein darunter, dass die Geschwindigkeit abzüglich der Toleranz 71 km/h beträgt. Sagt Google-Translator.

Ich kann nicht glauben, dass ich für 6 (!!!) angebliche kmh, bzw. ja eigentlich nur EINEN KILOMETER zuviel, 68 Euro bezahlen soll. Und den Blitzer hab ich auch nirgendswo wahrgenommen.

MIt meinem minimalsten Französischverständnis wollen sie also 68 Euro von mir. Dann steht da noch ein Betrag von 45 Euro. Wenn ich irgendwie in weniger als 45 Tagen zahle oder so. Vemute ich. Da steht ne ganze Menge. Aber wie soll ich denn bitte bezahlen? Es ist eine "Carte de Paiement" dabei, aber den kann ich ja nicht in Deutschland nicht verwenden. Komisch finde ich auch, dass nichts auf Englisch oder so steht. Sie erwarten quasi, dass ich den Brief lesen kann. Kann ich aber nicht. Da ich Deutscher bin.

Keine Bankverbindung und nur eine Internetadresse ist hinterlegt. http://www.interieur.gouv.fr/

Bei der Telefonnummer geht niemand ran. Ich kann auch kein Französisch sprechen.

Irgendwie kommt mir da was faul vor...was meint ihr dazu? Wäre um jede Hilfe dankbar.

Brief, Geschwindigkeit, Frankreich, geblitzt, Mietwagen

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