Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?

Guten Abend,

ich war vom 15.11. - 7.1. arbeitsunfähig und fiel dadurch am 27.12. aus dem Entgeldfortzahlungsanspruch. Mein Arbeitgeber hat im Januar aber eine Minusabrechnung erstellt, da sie fälschlicherweise davon ausgingen, dass ich seit 15.11. (erster Tag der Krankmeldung) keinen Anspruch mehr auf Gehaltsfortzahlung gehabt hätte. Dadurch wurde mir das im November und Dezember ausgezahlte Gehalt "abgezogen" (mit der Abrechnung von Januar). Dies wurde dann wieder korrigiert, als der Fehler bemerkt wurde (und zwar, dass ich erst ab dem 27.12. und nicht ab dem 15.11. aus der Lohnfortzahlung herausfalle). Durch die Korrektur der Minusabrechnung wurde nun die Lohnsteuer von November und Dezember nochmals abgezogen (da von einem falschen Bruttojahreslohn ausgegangen wurde), was sich auf meine Gehaltsauszahlung von Februar auswirkt, in der ich fast 700 Euro weniger Netto bekommen habe. Es wurden mir insgesamt 1300 Euro zu viel an Lohnsteuer abgezogen (November und Dezember jeweils im November und Dezember und jetzt im Februar).

Das Lohnbüro behauptet nun, aufgrund des Jahresabschlusses sei dies nicht mehr rückgängig zu machen. Ich solle die zuviel bezahlte Lohnsteuer nun mit meiner Steuererklärung 2018 zurückholen.

Kann der Arbeitgeber sich weigern, seinen Fehler zu korrigieren und eine geänderte Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken? Wieso muss ich als Arbeitnehmer über ein Jahr warten, um Lohnsteuer zurückzufordern, die mir doppelt abgezogen wurde?

Gehalt, Arbeitsrecht, Abrechnung, Lohnsteuer
Ausbildung abbrechen, Teilzeit arbeiten, Versicherungen?

Hallo!

Ich hab im Sommer mein Fachabi gemacht und habe vor 2 Monaten als "Pufferjahr" die Ausbildung zur Sozialassistentin (in NDS) begonnen. Ich bin hier als Quereinsteigerin direkt im 2. Jahr der schulischen Ausbildung.

Nun.. ich bin sehr unglücklich damit .. bzw die Pädagogik liegt mir nicht, da ich ehr Anthroposophisch(Waldorf) ausgerichtet bin und mich das gelernte sehr unterfordert...im Kindergarten bin ich hingegen mehr als glücklich...trotzdem bin ich am überlegen das ganze abzubrechen, das ist eigentlich nicht meine Art aber ich habe innerlich total Stress wegen dem ganzen und bin seit mehreren Wochen sehr unzufrieden. Nächstes Jahr im Oktober möchte ich anfangen zu studieren ...

So viel dazu! Ich möchte natürlich nicht aufhören ohne Plan B, weil es ein ganzes Jahr betrifft welches ich "frei" hätte. Ich würde vermutlich Teilzeit in der Gastronomie(habe hier schon 4 Jahre Erfahrung) anfangen und mir so für das Studium etc etwas zusammen sparen..

Es gibt jedoch einige Sachen wie zB AOK Krankenversicherung und die ganzen Abgaben die man hat, was ich nicht ganz verstehe.

Ich weiß, dass ich ab dem Zeitpunkt wo ich über 450€ arbeite nicht mehr über meinen Vater Fam.-versichert bin. Ich habe etwas über eine Gleitzonenregelung(?) gelesen?! Und wie sieht das mit Kindergeld aus?(Eine Absage von der Uni hätte ich vorzuweisen)

Verstehen tue ich das ganze nicht, wenn ich angenommen 800€ verdiene im Monat, was bleibt mit denn dann noch bzw was wird mir genommen?

Vielleicht hat ja jm. einfache Worte dafür um mir das ganze nahe zubringen!

Danke im voraus! :)

Arbeit, Schule, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Abgaben, arbeitslos, Krankenkasse, Lohnsteuer, Teilzeit
Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Lohnsteuer, Arbeitgeber hat falsch versteuert

Hallo Leute, folgendes Problem:

Im Jahr 2014 wurde ich vom Monat 08. bis zum Monat 12. auf die Steuerklasse 6 gesetzt. Ich hatte keinen anderen Job. Im Dezember habe ich etwa 980€ verdient (Mehrarbeit zur Weihnachtszeit angeboten). Alle anderen Monate hätte ich 377,99€ unversteuert ausgezahlt bekommen müssen. (Was vom Monat 08 bis 12 nicht geschah (anstatt Steuerklasse I, steuerklasse 6)

Mein Jahresgehalt lag bei ~5000€(4875,81€) also sollte ich alle Sozialabgaben vom Jahr 2014 doch zurückbezahlt bekommen wenn ich das beim Finanzamt melde. Da ich nur einen Nebenjob hatte wo ich Monatlich ~380€ verdient habe. Somit bin ich auch noch unter dem Steuerfreibetrag von ~8300€.

Ich habe mir schon ein Lohnsteuerbescheid zukommen lassen wo drauf steht das ich vom 08-12 Monat mit der 6. Steuerklasse versteuert wurde.

Es ist doch richtig das ich im gesamten Jahr keine abgaben hätte leisten müssen richtig? Das ich im Monat 12 versteuert wurde war mir klar, aber da ich unter dem Steuerfreibetrag im gesamten Jahr bin kann ich die Abgaben doch auch zurück fordern oder?

Die Lohnsteuerrechner sagen mir auch das ich keine Abgaben hätte zahlen müssen wollte aber nochmal genau nachfragen.

~624,39€ wurden mir vom Monat 8-12 abgezogen.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig das ich mir das Geld beim Finanzamt wiederholen kann? Oder muss ich nur den 12. Monat versteuern weil ich dort über dem Monatlichen freibetrag von 450€ überschritten habe?

Ich komme aus Bremen, 23 Jahre.

Finanzen, Abgaben, Finanzamt, Lohn, Lohnsteuer
Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE

Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.

Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.

Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.

Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.

Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.

Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Nebenjob, Beamte, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Zusatzverdienst

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