Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

Steuern, Ausbildung, Firmenwagen, Arbeitgeber, Azubi, Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil
Job als PKB-Lehrkraft im Studium + Einstieg mitten im Monat?

Hallo an alle,

ich habe vor Kurzem bereits ein Frage zu den Themen "PKB-Lehrkraft", "Minijob" etc. gestellt. Nun hat sich meine Situation im positiven Sinne geändert und ich kann schon nächste Woche, also noch im Februar, als PKB-Lehrkraft mit 40h monatlich an einer Schule angestellt werden. Hier würde ich rund 1200,- Euro (brutto) verdienen (eventuell ist diese Info von Relevanz). Allerdings bin ich im Januar und im Februar noch meiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, bei der man jährlich nicht die 5400,- Euro-Grenze (monatlich 450,- Euro) überschreiten darf. Nun ist das Problem, dass ich für Februar natürlich noch Geld von meinem Noch-Arbeitgeber erhalten werde und ebenso auch Geld durch den neuen Job als PKB-Lehrkraft, welchen ich noch im selben Monat, also Februar, antrete.

Frage: Erwarten mich, was Steuer und Sozialversicherungen angeht, irgendwelche komischen Überraschungen, sei es Ende Februar oder gar Ende des Jahres durch das Zugegensein dieser Minijob-Geschichte? Immerhin überschreite ich die 450,-Euro-Grenze. Ist das bei der PKB-Stelle der Fall, ist das wahrlich kein Thema (hier darf ich so viel verdienen wie ich will), allerdings ist hier, speziell auf den Februar bezogen, diese Minijob-Geschichte mit im Spiel. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich ausgedrückt.

Kurzer Hinweis: Ich habe nicht vor, beides parallel zu machen. Die Stelle an der Schule habe ich heute sehr spontan bekommen (Vertrag würde nächste Woche unterschrieben werden). Morgen habe ich vor, das meinem Noch-Arbeitgeber bekannt zu geben und ich gehe einfach mal davon aus, dass mir keine Steine (Kündigungsfrist) in den Weg gelegt werden. Wenn ich also in der Schule anfinge, wäre ich aus meinem alten Unternehmen schon längst raus.

Vielleicht gibt es hier ja welche, die spontan eine Antwort auf meine Frage haben.

Beruf, Studium, Nebenjob, Recht, Minijob, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Steuerrecht, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was kann man bei der Lohnsteuer alles falsch machen?

Ich habe meine Lohnsteuer Ende Mai 2019 eingereicht. Bislang habe ich vom Finanzamt nichts gehört. Der Lohnsteuerhilfe, über die ich eingereicht habe, kommt das ganze auch schön langsam komisch vor.

Ich hatte früher die Lohnsteuer von jemand anders machen lassen. Der nahm es aber nicht so mit den Angaben bezüglich der Fahrtkostenerstattung genau und als ich die Lohnsteuer zurückerstattet bekommen habe, musste ich leider feststellen, dass er gegen meiner ausdrücklichen Anweisung die Fahrkarte, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe, nicht angegeben hat. Darauf hin habe ich mich selbst beim Finanzamt angezeigt und nachbezahlt.

An den Fahrkosten kann es nicht gelegen haben, denn ich habe alle Angaben rückwirkend bis 2013 angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dann habe ich auch Kapitalerträge. 2015 löste ich den Bausparer auf und musste 865 Euro an das Finanzamt zahlen. Das scheint er nicht unterschlagen zu haben - zum Glück. Für 2016 habe ich überhaupt keine Kapitalertragssteuer gezahlt. Ich denke, ich bin da einfach nicht drüber gekommen. Bei diesen derzeitigen Zinsen müsste ich viel mehr Kohle haben. 2017 bezahlte ich 65 Euro.

Eigentlich dürfte mir nichts anbrennen. Ich denke bezüglich der Fahrtkosten und den Kapitalerträgen dürfte ich "safe" sein. Trotzdem kommt es mir komisch vor, dass ich nach 5 Monaten noch nichts vom Finanzamt gehört habe.

Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Selbstanzeige die Lohnsteuer genauer unter die Lumpe nimmt? Gibt es Dinge, die der Bekannte falsch angegeben haben könnte, die mir zum Verhängnis werden könnten? Wenn ja, was käme hierfür in Frage?

Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer