Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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Was kann man bei der Lohnsteuer alles falsch machen?

Ich habe meine Lohnsteuer Ende Mai 2019 eingereicht. Bislang habe ich vom Finanzamt nichts gehört. Der Lohnsteuerhilfe, über die ich eingereicht habe, kommt das ganze auch schön langsam komisch vor.

Ich hatte früher die Lohnsteuer von jemand anders machen lassen. Der nahm es aber nicht so mit den Angaben bezüglich der Fahrtkostenerstattung genau und als ich die Lohnsteuer zurückerstattet bekommen habe, musste ich leider feststellen, dass er gegen meiner ausdrücklichen Anweisung die Fahrkarte, die ich vom Arbeitgeber bekommen habe, nicht angegeben hat. Darauf hin habe ich mich selbst beim Finanzamt angezeigt und nachbezahlt.

An den Fahrkosten kann es nicht gelegen haben, denn ich habe alle Angaben rückwirkend bis 2013 angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Dann habe ich auch Kapitalerträge. 2015 löste ich den Bausparer auf und musste 865 Euro an das Finanzamt zahlen. Das scheint er nicht unterschlagen zu haben - zum Glück. Für 2016 habe ich überhaupt keine Kapitalertragssteuer gezahlt. Ich denke, ich bin da einfach nicht drüber gekommen. Bei diesen derzeitigen Zinsen müsste ich viel mehr Kohle haben. 2017 bezahlte ich 65 Euro.

Eigentlich dürfte mir nichts anbrennen. Ich denke bezüglich der Fahrtkosten und den Kapitalerträgen dürfte ich "safe" sein. Trotzdem kommt es mir komisch vor, dass ich nach 5 Monaten noch nichts vom Finanzamt gehört habe.

Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Selbstanzeige die Lohnsteuer genauer unter die Lumpe nimmt? Gibt es Dinge, die der Bekannte falsch angegeben haben könnte, die mir zum Verhängnis werden könnten? Wenn ja, was käme hierfür in Frage?

Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Anonyme Anzeige beim Finanzamt gegen mich ohne Beweise (um mich bewusst zu belasten), kommt etwas auf mich zu?(unschuldig!)?

Hallo, mir hat heute jemand angekündigt  mich kommende Woche beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung bzw. des Verdachts zu melden.

Er ist in der Nachbarschaft bekannt als „Alles Melder“ und als großer „Neider“ oder wie aucch immer man das nennen soll..

Ich arbeite 42Std./Woche als Klempner und habe mir jetzt nen 14.000€ teuren BMW gekauft..Das ich den ohne Kredite usw. kaufen konnte hat sich wohl zu ihm rum gesprochen..

Das ganze mit meinem „einfachen“ Job zu bezahlen kann er sich anscheinend einfach micht vorstellen.

Ich bin mir sicher das er mich wirklich meldet (glaubt mir der Herr ist so).

Ich habe 0,0 zu befürchten, mache jedes Jahr meine Steuer beim Berater und verdiene nirgends etwas nebenbei o.ä.

Die können gerne in meine Konten rein gucken.

Ich habe nur sooo wenig Lust und auch Zeit dem Finanzamt falls die dem nachgehen zig Kontoauszüge, Abrechnungen und was die noch so alles sehen wollen einzureichen..

Nun zu meinen Fragen:

-Er wird die Anzeige sicher Anonym abgeben, wie wahrscheinlich ist es das das Finanzamt dem nachgeht und mich überprüft??

-Überprüfen sie auch bei einfachem Verdacht ohne Beweise? (Beweise kann er keine haben weil es keine gibt).

-Kann ich ihn verklagen wenn rauskommt das bei mir alles sauber ist? (Was auch passieren wird) Auch wenn er Anonym anzeigt?

-Allgemein wie ratet ihr mir damit nun umzugehen? Mein Alltag ist Anstrengend genug und wenn jetzt das Finanzamt zig Unterlagen von mir haben will hat er echt geschafft was er wollte, nämlich mir ne Menge Stress zu bereiten (ohne Beweise).

Falls ihr euch fragt warum er mir das androhte: Mein Auto stand für 5 min mit der Stoßstange ca. 1,35cm in seiner Hofeinfahrt:-)  (wodurch man immer noch ohne probleme einfahren kann, und nen Auto hat er noch nicht einmal)

Danke im vorraus

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Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

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