Hallo an alle!

folgender Sachverhalt:

Mitarbeitern eines Bauhofes einer Gemeinde wird vom Arbeitgeber(Gemeindeverwaltung) eine Bescheinigung über Verpflegungsmehraufwand für das Jahr 2014 verweigert.

Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 7:00 - 16:00 Uhr - davon 1 Stunde Pause, also 8 Stunden Arbeitszeit täglich

Der Bauhof wurde durch den Arbeitgeber als regelmäßige Arbeitsstätte benannt.

Die Pausen werden im Bauhof verbracht. Ansonsten wird zu 90 % im Jahr außerhalb des Bauhofes im Gemeindegebiet gearbeitet. In den Gesetzen steht immer mehr als 8 Stunden. Da die Mitarbeiter aber nur 8 Stunden täglich arbeiten fehlt ihnen rein rechtlich 1 Minute täglich um den Verpflegungsmehrafwand zu erhalten. Zählt der Fahrtweg von der Wohnung zum Bauhof am morgen bzw. der Weg vom Bauhof wieder zurück nach Hause mit dazu?

Außerdem sagt der Arbeitgeber ER müsse laut neuen Reisekostengesetz den Verpflegungsmehraufwand mit dem Lohn auszahlen...? Das will er natürlich nicht und sagt die Mitarbeiter bekommen keinen Verpflegungsmehraufwand, weil sie die Bedingungen dafür nicht erfüllen.

Können Sie mir helfen?

Vielen lieben Dank!