Krankenversicherung storniert Vertrag?

Die KV einer Freundin schrieb ihr nach einem 3/4 Jahr der Mitgliedschaft, dass "im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches" festgestellt wurde, dass der Wechsel der Krankenkasse zum 1.12.2015) "nicht zustande gekommen" wäre.

Betreff: Stornierung Ihrer Krankenversicherung

Auf welcher Grundlage sollte denn ein offensichtlich zustande gekommener (weil wenn nie zustande gekommen, dann auch nix Stornierung!) Vetrag storniert werden?

Sie hat bzw. hatte 

-die Kündigungsbestätigung der alten Kasse fristgerecht eingeschickt 

-eine Mitgliedsbestätigung erhalten -eine Mitgliedsnummer zugeteilt bekommen 

-eine Versichertenkarte zugeschickt bekommen

Sie war seit dem duzende Male bei Ärzten und Krankenhäusern. Nie gab es Einwände bezüglich eines bestehenden Versicherungsschutzes, nie gab es Schwierigkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.

Ist jetzt a) gar kein Vertrag zustande gekommen

oder

b) wurde ein bestehender Vertrag storniert?

Wenn a:

Auf welcher Grundlage erfolgte die Zusendung/Erteilung von Mitgliedsnummer, -Bestätigung und -Ausweis, wenn "gar kein Vertrag zustande kam"?

Auf welcher Grundlage wurden zur Begleichung eingereichte Rechnungen und Abtretungserklärungen durch die Kasse bezahlt?

Wenn b:

Stornieren kann man doch nur einen bestehenden Vertrag!?

Im gesamten VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz) finde ich kein einziges Vorkommen des Begriffs "stornier", also keine Stornierung, kein Stornieren, kein Stornierte...

In welchen Fällen kann seitens der Versicherung überhaupt ein offensichtlich rechtmäßig zustande gekommener Vertrag (siehe a) nach 8 Monaten storniert - nicht "gekündigt"! - werden? und das auch noch rückwirkend zum Januar?

Krankenkasse, Stornierung, Versicherungsvertrag, stornieren
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.