Externenprüfung, Ausbildung, Nachweis Arbeitszeiten?

Hallo,

Ich befasse mich derzeit mit dem Thema Aubildung. Ich arbeite seit vielen Jahren als Sekretärin, aber leider besitze ich keine Ausbildung. Nun las ich, daß man sich bei der Externenprüfung anmelden kann, wenn man bestimmte Nachweise erbringt. Ich habe mein Fachabi gemacht und könnte auch Zusatzstoff lernen für die Prüfung. Ob ich es Alles schaffe, weiß ich natürlich nicht, weil ich nicht weiß, wie anspruchsvoll die Prüfungen sind, aber versuchen würde ich es sehr gerne.

Nun ist es aber so, daß man in Vollzeit 4,5 Jahre in diesem Bereich gearbeitet haben muss.

Ich habe in Vollzeit nur 2 Jahre gearbeitet, davor aber bereits längere Zeit als Teilzeit/Minijob für den gleichen Arbeitgeber und auch davor schon für einen anderen Arbeitgeber.

Wenn ich mir jetzt von meinem derzeitigem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen würde, aus dem die Anstellungszeit hervorgeht und er sagt nun nichts davon, daß eine Zeitlang nur als Minijob gearbeitet wurde, wird das nachgeprüft irgendwie oder spielt das keine Rolle? Er würde mir diesen Nachweis gerne erbringen, ich möchte aber natürlich nicht, daß er durch mich Ärger bekommt, wenn da irgendwas nachgeprüft wird und ich nicht die volle Zeit in Vollzeit angemeldet war.

Für Tips und Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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