Hallo :) Eine Frage zur Umsatzsteuer: Wie ist das bei paralleler Festanstellung und zugleich freiberuflicher Tätigkeit bzgl der Kleinunternehmerregelung: Bezieht sich die Kleinunternehmerregelung auf den Umsatz NUR aus freiberuflicher Tätigkeit, heißt das es wird hinsichtlich der Umsatzsteuer NUR der Umsatz aus dieser Tätigkeit herangezogen oder wird hier das Einkommen aus der Festanstellung mit dem Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit zusammengerechnet (bzgl. der 22.000/50.000 Grenze) oder der Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit einzeln betrachtet ? Muss ich Umsatzsteuer zahlen, wenn ich insgesamt über die Beträge käme? Ich gehe davon aus, Umsatz bedeutet hier (im Gegensatz zur Einkommenssteuer) nur der Umsatz aus der Freiberuflichkeit...
Umsatzsteuer: Was tun als Angestellte+Freiberuflerin?
Recht,
Steuererklärung,
Freiberuflichkeit,
Umsatzsteuer,
Kleinunternehmerregelung,
Ausbildung und Studium,
Wirtschaft und Finanzen,
Beruf und Büro
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.