Kosten als Kleingewerbe/unternehmen?
Hallo :-)
Ich habe mich ausgiebig belesen und auch verschiedene Kleinunternehmen gefragt. Trotzdem habe ich 100 Fragezeichen im Kopf.
Fall: Es geht um die Gründung eines Kleingewerbes. Dort würde man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es soll Schmuck hergestellt und verkauft werden, zudem fertige Produkte eingekauft und verkauft werden.
Frage 1: Landet man bei der HWK oder der IHK? Es sind ja 2 verschiedene Bereiche vorhanden - Handwerk und reiner Ein-Verkauf
Frage 2: Wer ist von den Beiträgen befreit? Es heisst überall, dass Kleingewerbe davon befreit sind. Wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, ist man ja gleichzeitig ein Kleinunternehmen. Wieso zahlt man dann den Beitrag, obwohl man ja noch immer ein Kleingewerbe hat? Ich hoffe man versteht meine Frage.
Lieber Gruß und danke im Vorraus
4 Antworten
Ob der Betrieb mehr handwerklich orientiert ist oder mehr dem Handel zuzurechnen ist, wird durch Detailermittlung festgestellt,. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber in Deinem Fall vom Handel und somit zur Zugehörigkeit zur IHK aus.
Die Kammerbeiträge richten sich nach dem erzielten Gewerbegewinn. Dabei gibt es einen Freibetrag von €5.200 p.a.
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung bezieht sich nicht auf die Beiträge zur IHK, sondern auf die Behandlung der Umsätze, d.h. Entrichtung der Umsatzsteuer.
Ok super, das beantwortet meine Frage :-D vielleicht kannst du das auch beantworten: Mal angenommen man meldet ein Kleingewerbe am 1.4 an mit Beginn am 1.5. Beginnt das Jahr dann ab dem 1.4 oder ab dem 1.5 bezüglich der jährlichen Gebühr - oder läuft das komplett anders sprich man zahlt die Gebühr nur einmalig?
Bist du Händler der selber herstellt oder Hersteller der selber verkauft?
sie auch immer:
…handwerksähnliche Tätigkeiten miteinander wirtschaftlich-technisch verbunden sind, werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich IHK, sofern der nichthandwerkliche Betriebsteil (Hauptbetrieb) den zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Betriebsteil dominiert.
quelle:
https://www.magdeburg.ihk.de/recht/gewerberecht-ordner/handwerk/abgrenzungskriterien-3325748
Gewerbe ist Gewerbe. Die Steuern werden unterschiedlich berechnet oder weggelassen. Viele Handwerksberufe unterliegen der Meisterpflicht. Informiere dich wie du die umgehen kannst.
Hier geht es wohl eher um einen handwerksähnlichen Betrieb- wie z.b. Kunsthandwerk und fällt i.d.r. unter die Zuständigkeit der IHK
Hi ich finds super dass du dich damit beschäftigst, aber ich weiß nicht ob Gutefrage die richtige Anlaufstelle für dich ist :)
steuern können schnell kompliziert und teuer werden, ich würde dir raten zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen, für wirklich wenig Geld bekommst du da fundierte, gute Beratungen und Antworten auf deine Frage. Maximale Erfolge!