Da ich seit 1975 ununterbrochen ein Fahrzeug auf mich zugelassen und versichert habe, war ich immer der höchsten SF-Klasse ( SF 25 ) für Haftpflicht und Vollkasko versichert. In den nun mehr als 36 Jahren erfolgte glücklicherweise kein Unfall und ich ging davon aus, das ich den neuen Tarif mit SF 35 = 20 % abschließen konnte. Doch dem ist leider nicht so! Da ich in früheren Jahren öfters die Versicherungen gewechselt habe, sind zwar die SF-Klassen im alten Stil übernommen worden, doch es wurde bei keiner Versicherung auf die Zeit des unfallfreien Fahren geachtet. So wie ich das jetzt verstanden habe, ist beim erreichen der alten und höchsten Stufe SF: 25 nicht weiter die unfallfreien Jahre weitergerechnet worden, da für die alten Verträge unrelevant. Nun sagt mir die HUK plötzlich, das ich in SF 25 eingestuft ( 30% ) eingestuft sei und von den restlichen 11 Jahren hätte die Devk ( beim Versicherungswechsel ) nichts an sie gemeldet. Telefonisch ist die Klärung fast unmöglich, da angeblich Versicherungsunterlagen spätestens nach 7 Jahren gelöscht werden. Nach diesen schlammpigen Übermittlungsfehlern der Vorversicherung kann ich mein neues Auto im nächsten Jahr nur unter ergeblich en Mehrkosten neuversichern, da die alten Verträge, mit der Höchst-SF-Klasse 25 nicht mehr angeboten werden.

Lohnt sich in so einem Fall das Einschalten eines Anwaltes. Schätze aber mal, das dieser auch nichts machen kann, wenn nach 7 Jahren die Verträge gelöscht werden.

Oder sollte ich die Versicherungsaufsicht ( BaFin ) einschalten ??

Was sollte ich sonst machen ???