Hallo liebe leut, ich hätte eine Frage wie wir uns zu verhalten haben. Hatten dieses Jahr einen kleinen Verkehrsunfall. Der andere Verkehrsteilnehmer gesetand die Schuld ein. Als erstes überwies er uns das Geld für die beschaffung eines neuen Nummernschildes. Danach haben wir in der Vertragswerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange anfertigen lassen und zur Gegnerischen Versicherung geschickt.

Wir erhielten ein Schreiben. in dem folgendes drin Stand. Sehr geehrte Fr.... wir haben den Schaden umgehend geprüft und rechnen wie folgt ab. ..... (Wir erhielten die summe X von der Versicherung überwiesen.)

Jetzt ca. 4wochen später erhalten wir einen Brief von der Versicherung Das Herr Mustermann der Unfallverursacher den eingereichten Kostenvoranschlag für überzogen hält und er dachte das nach der Beschaffung des neuen Kennzeichens keine neuen forderungen gestellt werden. Insoweit beabsichtigt die versicherung einen Gutachter vorbei zu schicken und wir sollen uns bei der Versicherung melden weil das nur zu den Üblichen Geschäftszeiten möglich ist.

Unsere Frage ist nun müssen wir überhaupt noch ein Gutachter kommen lassen?

Die Versicherung schrieb doch mit eingehender Prüfung sei alles OK. Das auto ist noch nicht repariert. (Könnte aber auch schon verkauft sein) Also unserer meinung nach ist das alles sehr schwammig und die Versicherung will jetzt den Preis drücken weil sie sonst einen Kunden verlieren wird.

Wie sieht es aus Anwalt einschalten? Versicherung gar nicht zurückrufen?

Viele liebe grüße würden uns über schnellst mögliche antworten freuen