Hallo :)

Also mein Nachbar ist mir vor zwei Wochen mit seinem Motorrad in das Hinterteil meines Autos gefahren. Er hat den Fall wie üblich seiner Versicherung gemeldet, die sich dann bei mir gemeldet hat. Damit das Ganze schnell abläuft, war ich bei VW und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der über 1440 € betrug. Den habe ich dann der Versicherung gemailt. Nach langem Warten kam dann endlich ein Brief, in dem stand, dass nur 998 € überwiesen werden, weil sie eine eigene Firma beauftragt haben, die dann ein Gutachten gemacht haben. Das Gutachten war auch auf dem Brief als Anlage gekennzeichnet, war jedoch nicht dabei. Ich hab mich dann ein wenig schlau gemacht und im Internet recherchiert und bin auf einen Artikel vom Focus gestoßen, wo sie die dreiste Masche der Versicherungen erklären. Ich hab noch am selben Tag bei der Versicherung angerufen wegen dem fehlenden Gutachten. Der Typ hat mir dann gesagt, dass sie mir das schicken, dass es also seperat kommt. Nach zwei Tagen war es noch immer nicht da. Ich hab dann nochmal angerufen und weil ich sehr wütend war ( weil sich das so elend hinzieht mit dieser Versicherung) hat mir der Herr gesagt, dass hier keine Angaben sind, dass sie mir nochmal das Gutachten geschickt werden soll. Ich hab dann gesagt, dass ich keine Lust mehr auf dieses Hin und Her habe und einen eigenen Gutachter engagiere, weil ich das Recht darauf habe. Und dass ich auch das Recht darauf habe eine Werkstatt meiner Wahl zu nehmen und er hat gesagt, dass ich das auch darf, aber das sie Kürzungen vorgenommen haben in Sachen Lackierung und weiterem. Und dann hat er auch gesagt, dass ich fall einen Gutachter engagiere, er mir nicht versichern kann, dass die Versicherung die Kosten dafür übernimmt. Außerdem wollte er mir das Gutachten dann per E-mail schicken, was aber noch immer nicht da ist. Eigentlich habe ich immer gedacht, dass der Geschädigte bei einem schuldlosen Unfall, das Recht hat , einen Gutachter unabhängig von der Versicherung zu engagieren? Ich weiß auch nicht, ob ich den Kostenvoranschlag anfechten soll, also zum Anwalt gehen soll oder zuerst einen Gutachten erstellen lassen soll ? Wer wird dann die Kosten den Anwalts übernehmen ? Ich will auch nicht, dass das ganze zu kostspielig wird und die Versicherung hat mir schon ein wenig Angst gemacht. Danke für eure Antworten :)