Hallo, mein geparktes Fahrzeug wurde unverschuldet über Nacht zum Totalschaden (wirtschaftlicher Totalschaden).

Das Gutachten weist einen Wiederbeschaffungswert von: 5000 Euro und Reperaturkosten von 4850 Euro aus Der Restwert beträgt: 800 Euro

Ich sollte also von der gegnerischen Versicherung 4200 Euro erhalten.

Ich habe das Fahrzeug direkt nach dem Erhalt des Gutachtens für 100 Euro mehr als der Restwert an eine Privatperson verkaufen können (mit Vertrag und allem drum und dran) Also für 900 Euro verkauft. (Mit dem Hinweise, dass Fahrzeugübergabe nach Abwicklung der Versicherungsdetails erfolgt bzw. spätestens in 1,5 Monaten erfolgt).

Ich habe nun heute gehört, dass mir die gegnerische Versicherung theoretisch eigene Restwertangebote unterbreiten kann und dann die Auszahlungshöhe mindert.

Ich habe das Fahrzeug aber schon verkauft und kann demzufolge nicht auf die Angebote eingehen.

Wie ist die Lage hier. Was muss mir die Versicherung zahlen ??? Was kann Sie kürzen. etc. pp.

Vielen Dank