Hallo,

nach 4 Jahren ohne Auto möchte ich wieder eines auf meinen Namen versichern. Das Problem hierbei ist, dass damals ein Schaden reguliert wurde (und dementsprechend die Versicherungsbeiträge zu hoch wurden und ich das Auto deshalb verkaufen musste). Dementsprechend wäre mit Vorversicherung meine Schadensfreiheitsklasse deutlich höher, als wenn ich eine "Neuversicherung" ohne angabe der Vorversicherung abschließen könnte. Ist es rechtlich i.O., dass ich die Vorversicherung nicht angebe?

Vielen Dank, Marcel