Hallo Community,
ein Autofahrer hat beim Ausparken an meinem geparkten Auto einen Schaden verursacht. Ich habe nun in meiner KFZ-Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung des Unfallverursachers geschickt. Heute bekam ich ein Schreiben dieser Versicherung, in der sie mir mitteilt, dass sie die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag abzüglich 19% Mwst. und abzüglich Verbringungskosten erstatten. Darf diese Versicherung mir die Verbringungskosten abziehen? Gibt es darüber ein Gesetz? (Link dazu, wenn möglich) Oder an wen soll ich mich da wenden?
Danke für eure Antworten !