Dürfen Minderjährige Tabakwaren mitführen?

Dürfte ich als 17 jährige bzw. damals 16 jährige und somit minderjährige, Tabakwaren mit mir führen, ohne dass ich diese benutze?

Ich wurde schonmal wegen Alkoholkonsum nach meinen Personalien gefragt und anschließend wurde meine Tasche durchsucht, da ich versucht habe den Reißverschluss zu schließen und bei der Durchsuchung wurden meine Tabakwaren, also Zigaretten bzw. Tabak, Filterhülsen, Stopfmaschine usw. weggenommen und meine Freundin (W/16), die dabei war wurde ebenso kontrolliert und ihre fast volle Zigarettenschachtel eingezogen. Wir mussten beide mitkommen auf das Polizeirevier und unsere Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurden kontaktiert und mussten uns dort abholen.

Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizeibeamte mich und meine Freundin einfach so kontrollieren, nur weil ich versuche meine Handtasche zu schließen?

Und dürfen die Beamten die Tabakwaren wegnehmen obwohl wir dort in diesem Moment nicht mal geraucht haben?

Ich weiß inzwischen, dass man in der Öffentlichkeit nicht unter 18 Jahren Tabakwaren konsumieren darf, aber Mitführen ist nochmal eine andere Sache, da dies nicht ausdrücklich verboten ist sondern nur der Kauf und der Konsum. Die Beamten kamen immerhin weil sie unseren Alkohol (den ich kaufen durfte ab 16) gesehen haben und dachten wir wären zu jung, also was hat dies mit den Zigaretten meiner Freundin zutun und mit dem Zubehör + Tabak in meiner Tasche?

Weder ich, noch meine Freundin wurden beim Rauchen gesehen und die Zigarettenschachtel meiner Freundin war die ganze Zeit in ihrer Jackentasche und meine Sachen waren alle in meiner Handtasche. Dürfen die Beamten mir und meiner Freundin also einfach so das ganze Zeug wegnehmen, ohne Beweis, dass ich wirklich geraucht habe? (Wir hätten ja auch die Tabakwaren für jemand anderen dabei haben können oder nur an privaten Orten wie z.B. zuhause geraucht haben, was ja laut Gesetz nicht verboten ist, da nur das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt wird). Wenn das Mitführen also eigentlich erlaubt ist, woher hatten die Beamten dann das Recht mich und meine Freundin zu kontrollieren und uns alle Tabakwaren abzunehmen ohne jedlichen Beweis?

Polizei, Alkohol, Rauchen, Recht, Rechte, Jugendschutzgesetz, Kontrolle, Polizeikontrolle
Was steht in dem Brief der Polizei wenn sie eine minderjährige Person beim Rauchen erwischt?

Ich (W/17) wurde neulich mit 3 Freunden (M/17), (M/16) und (W/16) an einer Bushaltestelle von der Polizeibehörde (aus Baden-Württemberg) beim Rauchen erwischt. Wir mussten alle unsere Personalausweise vorzeigen und wurden darüber informiert, dass das Rauchen in der Öffentlichkeit für minderjährige untersagt ist. Wir wurden gefragt, ob wir noch Zigaretten dabei haben, worauf alle Nein gesagt haben. Danach gingen die Beamten weiter, doch ihr letzter Satz war, dass ein Brief an die Eltern geschickt wird. Nachdem ich aus Neugier bisschen im Internet danach gesucht hab, was in dem Brief stehen wird und leider nicht fündig wurde, stieß ich stattdessen auf das Jugendschutzgesetz, welches aussagt, dass das Jugendamt informiert werden könnte und/oder ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 250 Euro zustande kommen kann. Ich wurde schonmal von der Polizei wegen Mitführen von Tabakwaren usw. mit aufs Revier genommen, wo mich meine Mutter dann abholen musste, jedoch habe ich da nicht geraucht sondern nur meine Handtasche wurde kontrolliert, weshalb ein Gespräch mit meiner Mutter ausreichend war. Dieses Mal wird aber ein Brief kommen und ich würde wirklich gerne darauf vorbereitet sein, was dann da drin steht, ob eine Geldstrafe von meinen Eltern verlangt wird (wie oben genannt) oder ob es einfach nur ein Brief ist, der meine Eltern darüber informiert, dass ich geraucht habe, also so eine Art Verwarnung.

Das hinzugefügte Bild ist ein Ausschnitt aus dem Jugendschutzgesetz, wegen dem ich jetzt stark verunsichert bin, denn die Beamten wussten zum Teil, dass unsere Eltern es uns erlauben zu rauchen, bzw. davon informiert sind.

Wer kann mir also sagen ob die Polizei in meinem Fall das Jugendamt informieren wird oder es eher locker sieht und uns mit einer Verwarnung davon kommen lässt, oder ob aufjedenfall ein Bußgeld verlangt wird und wenn ja wie hoch circa?

Bitte nur Antworten die sich direkt auf meine Frage beziehen und mir somit weiterhelfen. Antworten von Personen die ähnliche oder die selbe Erfahrung damit gemacht haben und darüber genug Bescheid wissen sind sehr wünschenswert.

Danke im Voraus.

Bild zum Beitrag
Nur eine Verwarnung bzw. Information an die Eltern 0%
Geldstrafe 0%
Immer unterschiedlich 0%
Polizei, Recht, Rechte, Geldstrafe, Jugendschutzgesetz, unter 18
Lanxess Arena Innenplatz Altersbeschränkung?

Hallo!

Ich wollte mir morgen Tickets kaufen für ein Konzert in der Lanxess Arena in Köln, habe aber eine Frage. Nämlich bin ich zum Zeitpunkt des Konzertes erst 15 Jahre alt, also werde ich mit einer erwachsenen Person gehen

Aber darf ich in den Innenraum? Ich habe dort schon angerufen und mir wurde gesagt, dass ich keinen Stehplatz haben darf. Aber wie sieht es mit Sitzplätzen im Innenraum aus? Darf ich einfach nur keinen Stehplatz haben oder generell einfach nicht im Innenraum sein?

Auf dem Foto sind GCL und GCR die Stehplätze. All die roten sind Sitzplätze. Könnte ich mir also theoretisch Tickets für die Kategorie 101 oder 103 holen? Oder darf ich nicht in den Innenraum mit meiner Begleitperson?

Ich bitte um ein Antwort. Selbst wenn ihr es nicht sicher wisst, sagt was ihr denkt, da es wirklich wichtig ist, da ich sie bald bestellen muss.

Vielen Dank für jede einzelne Antwort!

LG

Anhang:

Ich habe bei der Lanxess Arena selber angerufen. Die haben mir dann gesagt, dass man als Minderjähriger alles, also auch Stehplatz oder Sitzplatz im Innenraum, haben kann, solange man mit einer erziehungsberechtigten Person oder erwachsenen beauftragte Person hingeht.

Bild zum Beitrag
Kannst dir Sitzplätze im Innenraum holen 100%
Du musst dir andere Plätze holen 0%
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Darf ich zum Jugendamt wenn meine Mutter nie Zuhause ist, und sich nicht um einen kümmert?

Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen. Ich bin 18, und fange zum Sommer hin mein Fachabitur an. Das Problem ist: meine Familie, bzw. insbesondere meine Mutter. (Alleinerziehend) Seit ca. vier Jahren ist sie nur noch kaum Zuhause gewesen. Ein Jahr hatte sie ungefähr eine eigene Kneipe und hat, wenn sie denn mal da war, nur noch Zuhause geschlafen. Aber seit drei Jahren kann man sich die Tage, die sie Zuhause geschlafen hat, an zwei Händen abzählen. Auch generell ist die nicht oft bei uns in der Wohnung. Sie schläft und ist immer bei ihrem Freund. Ich habe quasi keine Mutter. Es sei gesagt, dass das Jugendamt vor zwei einhalb Jahren bereits deswegen bei uns war! Aber es hat sich nichts geändert. Wir müssen Zuhause alles aufräumen und den Haushalt schmeißen, und wenn die Familienhilfe kommt, müssen wir so tun als wäre unsere Mutter immer Zuhause. Zu mir: Ich bin eigentlich ein recht schlauer und normaler Junge, der in seinem Leben hätte gefördert werden müssen. Ich habe dieses Jahr auch meine Ausbildung abgebrochen, da mir das alles zu viel wurde. Ich habe noch zwei Geschwister (15, 19) und die leiden natürlich auch darunter. Wir müssen unserer Mutter immer schreiben dass sie einkaufen soll, und selbst dann ist die Frage ob sie das tut. Auch generell bin ich mir sicher, dass das Leben ohne sie viel besser wäre. Das ist in meinen Augen einfach keine Vorstellung einer Mutter. Man könnte ja im Prinzip sagen dass meine Schwester mehr Mutter ist, als es meine Mutter je war. Ich persönlich ziehe in Erwägung, in eine Wohngruppe zu ziehen, da das nicht aufhören wird.

Kinder, Mutter, Familie, Jugendliche, Eltern, Jugendamt, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung
Gilt Fasching als „Brauchtumspflege“?

Guten Abend.
Wir sind gerade am planen für Fasching. Die Nichte meines Mannes wird wieder zwei Wochen Ferien bei uns in Bayern verbringen.
Wir wollen das erste Jahr mit ihr auf den Rosenmontagsball in unserer Sportgaststätte gehen. Sie ist zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und wir haben von den Eltern eine Vollmacht für die ganze Zeit.
Jetzt ist die Frage, darf sie bis 24 Uhr bleiben? Denn Paragraph 5 abs. 2 des JuSchG besagt ja, „abweichend von Paragraph darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden, wenn [...] der Brauchtumspflege dient“

Natürlich habe wir auch schon angerufen aber keiner konnte uns wirklich Auskunft geben, ob bis 22 Uhr 24 Uhr mit uns als Begleitung.

Vielleicht noch mal zur Art der Veranstaltung. Sie wird jedes Jahr vom Turn- und Sportverein organisiert, findet in der Turnhalle statt, essen und Getränke können in der Gaststätte die an die Halle angrenzt gekauft und mit rüber genommen werden (vielleicht greift ja da auch der Paragraph 4 JuSchG?) und an der Bar werden alkoholische Getränke ausgeschenkt an alle mit 18er Kontrolle. (Also mit Bändchen) besuchen kann die Veranstaltung jeder, das ist nicht auf Mitglieder des TSV beschränkt.

Vielleicht hätte ja von euch einer eine ähnliche Situation, oder kennt sich mit dem Thema besonders gut aus.

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Welche Strafe würde bei 14-15jährigen ausfallen, wenn sie sich mit stark alkoholischen Getränken betrinken?

Hallo zusammen,

meine ehemaligen (glaub ich) Freunde trinken stark Alkohol bei einer Mini-Disco. Dazu auch Klopfer, Wodka, Schnaps, Likör, Bier eher seltener usw. Ich habe davon nur einmal und das letzte Mal für mein Alter (16) genommen, weil ich das nicht mag und mir zu bitter ist. Ich bin da eher: Hauptsache dabei. Ich möchte mich da eher erst mit 18 ausprobieren.

  • Aber welche Strafe bekämen sie, wenn das Alkohol (von den Eltern) geklaut wurde und heimlich eingenommen wurde
  • Die Eltern das ohne zu beaufsichtigen zulassen würden.
  • Oder die Eltern erst vor der Tür von der Polizei damit überrascht werden, dass ihr Kind sich betrunken hat.
  • Ihnen von volljährigen Freunden Alkohol hinter den Rücken der Eltern ausgeschenkt wird
  • Wie würdet ihr reagieren?

Ich habe es immer so mitbekommen, dass sie sich hinter den Wagen immer versteckt haben und Wodka, Liköre oder Schnäpse aus den Rucksäcken/ Taschen holten und schnell (aus)getrunken haben. Ich hab mal nachgefragt wieso ihre Eltern da so locker mit umgehen und die meinten, dass sie das aus den Schränken klauen und es einfach nicht mitbekommen oder mittlerweile, wenn sie es mitbekommen, dass sie sich deswegen von übergeben am nächsten Morgen nur ausgelacht werden und so weiter.

Sie fragen also gar nicht erst nach und die Eltern sind machtlos dagegen. Da gibt es dann kurz Hausarrest und dann ziehen die wieder dasselbe ab.

Kinder, Familie, Freundschaft, Alkohol, Jugendliche, Bußgeld, Jugendschutzgesetz, Liebe und Beziehung, Strafe, Straftat
Ausgangssperre mit 15 Jahren?

So, ich habe mich nun gründlich informiert und doch Lücken gefunden. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Ausgangssperren vor. Somit stimmt die Information, ab 14 dürfe man bis 22 Uhr und ab 16 bis 24 Uhr raus, nicht. Ich darf mich rechtlich gesehen immer frei draußen auf den Straßen etc. bewegen. Soweit so gut. Dann las ich, dass Eltern darüber bestimmen können, wann man nach Hause muss. Hm... würden meine Eltern mir nun sagen, ich müsste um 16 oder 18 Uhr Zuhause sein, müsste ich dem Folge leisten? Ich bin 15 Jahre alt. 18 Uhr als Ausgangssperre - generell Ausganssperre - grenzt das nicht eigentlich an Freiheitsberaubung? Ist es Freiheitsberaubung, wenn meine Eltern mich garnicht mehr rauslassen? Eigentlich doch schon - warum der zeitliche Unterschied. Wenn ich nachts raus will und sie mich abhalten IST es doch Freiheitsberaubung? Wie sieht das denn mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? Gilt die denn in dem Alter noch so stark? Allein, wenn ich normal tagsüber mit Freunden unterwegs bin, können sie dem doch nicht Folge leisten. Also - wäre es Freiheitsberaubung, würden sie mich nicht raus lassen? Warum sollte Tag und Nacht ein Unterschied sein - es ist ja nur dunkel draußen, es ist ja nicht so, als wäre ich plötzlich in der Wildnis. Mal davon abgesehen, dass Straßenlaternen alles erleuchten. Einen wirklichen Unterschied gibt es also nicht. Würde mir was passieren (ob Tag oder Nacht) würden meine Eltern eine Anzeige bekommen? Und nein, ich bin kein aufmüpfiges Kind, dass nur unbedingt etwas machen will, von dem die Eltern nicht erfreut sind. Ich frage nur aus reinem Interesse und interessiere mich für beide Seiten. Ich bitte um ernstgemeinte, ausführliche Antworten.

Familie, Teenager, Gesetz, Jugendschutzgesetz, Ausgangssperre, Freiheitsberaubung

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