Ausserhalb des Schulgeländes beim rauchen erwischt?
Eine mitschülerin(minderjährig) wurde letztens ausserhalb des schulgeländes und ausserhalb der schulzeit beim rauchen erwischt. Die lehrerin hat ihr dafür einen eintrag gegeben und noch nicht mal ihre eltern informiert. Ist das rechtlich gesehen in ordnung? und wenn nicht könnte mir jemand das gesetz dazuschreiben
8 Antworten
Ich würde sagen, das kommt noch!
Wenn es außerhalb der Schulzeiten war, ist sie eigentlich nicht so richtig verantwortlich, wird ihnen das aber bei nächster Gelegenheit sagen.
Meines Wissens darf sie das nicht! (Eintrag).
Ihre Eltern zu informieren ist was anderes.
hab ich mir auch gedacht, eltern informieren ist bestimmt erlaubt aber ein eintrag ausserhalb jeglicher schulischen aktivitäten ist schon komisch
Der Eintrag ist seltsam.
Die Eltern müssen nicht über jeden Pups informiert werden.
Dass sie raucht, das kann man als Elternteil riechen.
Die Lehrerin darf es nicht da es außerhalb des Schulgeländes war also hatte sie da auch keine Aufsichtspflicht. Die Schülerin soll zum Rektor gehen und es es klären. Lehrer haben erst die Aufsicht wenn die Schüler auf dem Schulgelände sind sonst nicht. Und minderjährig hin oder her es ist jedem selbst überlassen wann er mit dem Rauchen anfängt etc
Nicht gerechtfertigt.
Außerhalb der Schule hat die Lehrerin keinerlei Aufsichtspflicht oder Fürsorgepflicht für die Schülerin, somit hat sie das Verhalten nicht interessieren.
Eine Information an die Eltern aufgrund derer erzieherischer Verantwortung bzw. eine Information ans Jugendamt wären eher vorgesehen.