Ist das Erpressung?

Hallo,

eine Freundin rief mich gerade an und erzählte mir folgendes: Sie wurde vom Arbeitsamt (Hartz IV Empfängerin) Anfang Dezember aufgefordert, an einer achtwöchtige Trainingsmaßnahme teilzunehmen, Diese hat sie abgelehnt, mit der Begründung, sie habe eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Die Tätigkeit, die sie bei diesem Profiling ausführen sollte, war eine Sortierarbeit. Sie weiß, dass man jede Arbeit annehmen muss, aber 1. ist es keine Arbeit, sondern eine Trainingsmaßnahme, die man auch im kaufmännischen Bereich machen könnte 2. Sie hat eine Sehbehinderung und Hilfsmittel, um die Arbeit auszuführen, werden nicht zur Verfügung gestellt, da die Trainingsmaßnahme nur acht Wochen geht. Daraufhin hat sie eine Sanktion bekommen, 100 % Sperre des ALG II. Nur die Kosten für die Unterkunft werden noch übernommen.

Nun meinte die Sachbearbeiterin lächelnd zu ihr: Ich werde die Sperrung nach sechs Wochen aufheben, wenn sie die Maßnahme sofort antreten. Ist das Erpressung?

Die Freundin meinte, sie werde die Maßnahme bestimmt nicht antreten, immerhin müsse sie schauen, dass sie für die sechs Wochen jetzt erstmal ab 1. Februar eine Arbeit findet und sei es gegen Mahlzeiten oder Waschmittel, andere Dinge, die sie unbedingt benötigt. Essensgutscheine bekommt sie immerhin, meinte die Sachbearbeiterin.

Ist das Erpressung oder dürfen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur sowas

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Behörden, Erpressung, Hartz IV, Jobcenter
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