hallo dies ist mein erstes ersuchen um einen Ratschlag hier.Von dem Jobcenter bekam ich auf Dahrlehensbasis (20€ monatlich)einen Gutschein für eine Küche , Waschmaschine , Herd und Kühlschrank insgesamt in höhe von 600 €.Also bin ich damit in Aschaffenburg in ein Sozial Kauffhaus und habe mich bei einem der Mitarbeiter erkundigt was es da so gäbe.Bevor ich dort etwas aussuchen konnte kam die Frage ob ich Bargeld dabei hätte ? Worauf ich antwortete ich habe einen Gutschein bekommen.Dieser Mitarbeiter ließ dann durchblicken :"kommen Sie am Montag oder Dienstag wieder , lassen Sie sich das Geld vom Gutschein in Bar geben , Sie bekommen dann auch die besseren Geräte mit Bargeld als mit dem Gutschein ".Das machte mich stutzig denn ich müsste doch eh das Gutscheindahrlehen zurückzahlen also möchte ich auch gleichbehandelt werden wie Barzahler.Also ist man mnit Bargeld eine bessere Person im Sozialkauffhaus ?Toll.Am Montage bin ich dann auf das zuständige Jobcenter mit meinem Gutschein legte den vor und forderte das er in Geld umgelegt wird damit ich auch die besseren Geräte Kaufen kann.Die Antwort der Sachbearbeiterin :"Sie wissen das es für so ein Geutschein keine Barauszahlung gibt ! Nein".Also hab ich ihr den Gutschein herübergeschoben und die Frau gebeten selbigen zu vernichten.Nun die Frage kann ich darauf Klagen diesen Betrag für eine Küche in Bar zu bekommen damit ich mir das aussuchen kann was mir gefällt da ich es eh zurückzahlen muss?