Ein Bekannter von mir lebt in Scheidung. Er lebt mit den beiden Kindern, die ihm gerichtlich zugesprochen wurden noch im Haus der Ex-Frau (Sie ist ausgezogen wegen neuer Beziehung). Er hat erheblich viel selbst in das Haus investiert aber sie steht im Grundbuch. Da im Wohnzimmer zusätzlich mit Holz und Kohle geheizt wird, befinden sich im Garten noch einige Raummeter Buchenholz. Nun will die Ex-Frau die Hälfte davon verkaufen. Der Winter steht vor der Tür und er wäre mit den Kindern gezwungen, neues teures Holz zu kaufen, was im Moment finanziell sehr schwierig wäre. Die Exfrau lässt überhaupt nicht mit sich reden und verlangt dass er sofort mit den Kindern aus dem Haus auszieht, aber solange er keine Wohnung mit den Kindern gefunden hat, könnte er das Brennholz noch gut verwerten. Nun ist die Frage, gehört das Brennholz überhaupt zum Hausrat, der geteilt werden muss, solange der Vater mit den Kindern noch darin wohnt oder ist es ein Gegenstand der erst dann geteilt werden muss wenn er auszieht? Hoffe auf baldige Antwort Gruß