Meine Frau will nun Ausziehen, darf Sie mit nehmen was sie will? Z.B. Küche?
Guten Tag, nach 20 Jahren Ehe will meine Ehefrau nun Ausziehen. Wir haben zusammen 2 Kinder und da ist auhc noch nicht alles geklärt. Nun habe ich erfahren, dass meine Frau die Gemeinsamgekaufte Küche und andere Sachen der Wohnung mit nehmen möchte, jedoch kann sie das doch nicht einfach so, denn Ich und meine Kinder müssen ja auch etwas essen bzw. Kochen. Wenn Sie ja auszieht soll sie doch gucken wo sie ne Küche Herbekommt
4 Antworten
Ich bin auch geschieden. ( Im Streit auseinander gegangen)Mein Ex- Mann Wollte auch fast alle Möbel. Aber wenn ihr die Möbel in der Ehe zusammen gekauft habt, dann muss der Haushalt auch gerecht aufgeteilt werden. Ich habe zwar keine Kinder, aber wenn sie bei dir bleiben, dann sollte sie wenigstens die Küche und die wichtigsten Möbel dir überlassen. Ich meine was wäre sie sonst für eine Mutter?! Versucht es nochmal zu klären und wenn nicht, würde ich einen Anwalt einschalten. Ich habe das jedenfalls gemacht. Und wir haben dann geteilt. Ich wünsche dir viel Glück
ihr solltet euch zusammensetzten und ausdiskutieren, wer was mitnimmt. du darfst zum beispiel die küche behalten, dafür darf sie den Schrank oder soo...
Hallo MrKnabbits.
Erst mal tut es mir leid das deine Frau auszieht. nun zu deiner frage.
Laut rechtswegen hat sie 50% anspruch auf eurer gemeinsames eigentum. Sprich bei dem Fall Küche die euch beiden gehört könnte sie selbstverständlich wert darauf legen sie mitzunehmen. Daher allerdings deine Kinder bei dir wohnen benötigst du sie dringender und kann durch ein einfaches gespräch bzw. durch einen beschluß auf rechtsstreit fragen geklärt werden. Was ist ihr wichtiger ihre Kinder oder ihr Luxus? frag sie das und du solltest keine bedenken haben das sachen weg kommen die du für dich und deine kinder dringender benötigst.
Mfg Ventalos
Ich habe eine ähnliche Situation hinter mir. Am besten ist - wie immer - eine gütliche Aufteilung des Eigentums und der Einrichtung. Wenn das nicht geht, folgender Hinweis: Alles, was im Laufe der Ehe erworben wird, ist bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung Gegenstand für eine Aufteilung im Scheidungsfall. Das kann im schlimmsten Falle - wenn sich beide über eine Aufteilung des Hausrates etc nicht einigen können - eine langwierige und aufreibende Abgleichung all dessen werden, was in der Zeit der Ehe von beiden Partnern erworben wurde. Dazu rate ich persönlich nicht, denn das wird nicht alles sein, was ihr gegenseitig abrechnen müsst - im wahrsten Sinne des Wortes: also Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. Bei der Aufteilung des Hausrates und der Wohnungseinrichtung am besten miteinander einigen, vor allem zum Wohle der Kinder. Alles andere wird noch aufregend und nervig genug.