Hallo, ich hatte vor ca. 2 Wochen in der Wohnung, die ich gemeinsam mit meiner Freundin bewohne, einen massiven Wasserschaden, durch den unsere Wohnung unbewohnbar geworden ist. Wir sind daraufhin beide erstmal jeweils bei unseren Eltern untergekommen. Nun habe ich in den Versicherungsbedingungen folgendes zur Entschädigung der Wohnkosten gelesen:

"Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen, Sie aber bei Freunden oder Verwandten unterkommen und auf ein Hotel verzichten, gilt: Statt der Hotelkosten erhalten Sie von uns einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 30 €. Den pauschalen Tagessatz zahlen wir für höchstens so lange, wie wir für Hotelkosten aufkommen würden."

In Absatz 1 ist folgendes definiert:

"Wir ersetzen Kosten für die Unterbringung in einem Hotel unter folgenden Voraussetzungen: Ihre Wohnung (A 1.2.1), die sonst ständig bewohnt ist, wurde unbewohnbar. Sind Teile der Wohnung bewohnbar geblieben, gilt: Wir ersetzen die Kosten nur dann, wenn Ihnen eine Beschränkung auf den bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Nebenkosten (z. B. für Frühstück oder Telefon) erstatten wir nicht."

Gilt diese Pauschale auch, wenn unsere Eltern keine "Miete" von uns verlangen? Und sind mit einem Betrag von 30€ die Kosten für uns beide abgegolten oder haben beide von uns einen Anspruch auf jeweils 30€ pro Tag, woraus sich dann ja eine Gesamtentschädigung von 60 € pro Tag für beide ergeben würde?