Kann die Arge von mir verlangen, die Selbstständigkeit zu beenden?

6 Antworten

Das Jobcenter darf und wird nicht verlangen, dass du deine Selbständigkeit aufgibst.

ABER: Es darf und muss verlangen, dass du dich um eine Arbeit bemühst, die dich aus dem Leistungsbezug rausbringt, und dass du diese Bemühungen dezidiertnachweist. Was für eine Arbeit das ist, bleibt weitestgehend dir überlassen, wobei du nantürlich VErmittlungsvorschlägen im Grundsatz Folge zu leisten hast.

Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass man bei fehlenden Eigenbemühungen deine Leistungen irgendwann wegsanktiuoniert.

Natürlich geht die Arbeit vor, mit der Du Deinen Lebensunterhalt verdienst, sodass die Arge nichts mehr zusteuern muss. Das Gewerbe kannst Du aber zusätzlich nebenher betreiben, Du musst es nicht aufgeben. Vielleicht reicht ja auch eine Tätigkeit mit 4 oder 6 Std. täglich aus, dazu Deine Fusspflege, damit Du aus der ARGE kommst und alles gewuppt kriegst? Wünsche Dir viel Erfolg ! :)

Die Arge kann nicht verlangen, die Selbstständigkeit zu beenden, wir haben Gewerbefreiheit.

Sie kann aber die Zahlungen einstellen, weil du lieber deinem Hobby nachgehst, anstatt Arbeit zu suchen, von der du leben kannst.

Die Arge kann dich nicht zwingen die Selbstständigkeit aufzugeben. Aber sie kann die ihre Unterstützung streichen. Die Maßnahmen der Arge sollen darauf hin zielen berufsfähige Menschen möglichst schnell in Berufe zu bringen, die ihre eigene Existenz sichern. Dass das bei Selbstständigkeit schwierig ist und Jahre dauern kann (aber ebenso nicht besser werden kann) ist kein Geheimnis.

Geh erst mal hin und rede. Im Zweifelsfall kannst du die Selbstständigkeit immer noch als zweites Standbein beibehalten und nebenbei weiter ausbauen.

geh doch erstmal (mit den angeforderten unterlagen) zu dem gespraech und dann kannst du ja immer noch weitersehen. auf jeden fall hingehen, sonst drohen kuerzungen der leistungen.